Viele Geflüchtete aus Afghanistan leben auch nach Monaten und Jahren unter erschwerten Bedingungen in Thüringen. Ihr Ankommen wird durch die ausländerrechtliche Praxis massiv blockiert. Viele Afghan:innen leben mit einer „Duldung“ in Thüringen und gelten als „vollziehbar ausreisepflichtig“. Lediglich geduldet und ohne sicheren Aufenthaltsstatus dürfen sie in der Regel keine Integrationskurse besuchen, müssen oft auf unbestimmte Zeit in Sammellagern auf engstem Raum leben. Auch wird ihnen die Möglichkeit verwehrt, ihre Ehepartner:innen oder Kinder nach Deutschland nachzuholen. Dahinter steckt ein perfider Grund – ihnen wird unterstellt, absehbar wieder in ihr Heimatland zurückkehren zu können.
Martin Arnold vom Flüchtlingsrat Thüringen sagt dazu „Die Duldungen verhindern ein schnelles Ankommen und Integrieren. Das betrifft auch Menschen aus anderen Ländern, doch bei Afghan:innen wird im Anbetracht der aktuell bekannten Lage im Heimatland besonders deutlich, wie problematisch die Praxis der Duldungen ist.“
Nach Schätzungen der Organisation sind allein in Thüringen circa 1000 Menschen aus Afghanistan betroffen. Der Flüchtlingsrat sieht nun das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sowie die Ausländerbehörden in der Pflicht. „Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und die Ausländerbehörden müssen auf die neue Situation in Afghanistan reagieren und zügig ihre Anerkennungspraxis ändern. Die Betroffenen brauchen sichere Perspektiven in Deutschland und dabei muss auch den Behörden klar sein, dass eine Rückkehr nach Afghanistan absehbar ausgeschlossen ist.“ so Arnold weiter.