Flüchtlingsrat Thüringen e.V. entsetzt über das Thüringer Vorgehen
Der Flüchtlingsrat Thüringen ist entsetzt über die derzeitige Abschiebepraxis in Thüringen. „Wir erwarten von jeder Landesregierung, auch und insbesondere von einer rot-rot-grünen, dass es einen respektvollen Umgang mit allen Menschen gibt. Dazu gehört auch, dass Menschen nicht Nachts abgeholt und weggeschafft werden – und schon gar nicht Kinder!“ so Ellen Könneker vom Flüchtlingsrat Thüringen e.V.
Heute Nacht wurden laut Medienberichten in ganz Thüringen 63 Menschen, der Großteil davon Familien, von der Polizei aus ihren Wohnungen geholt und für eine Sammelabschiebung nach Mazedonien zum Flughafen Leipzig/Halle gebracht. Erst letzte Woche wurden mehrere Familien in Erfurt nachts aus ihren Unterkünften geholt. In Meiningen wurden Geflüchtete unter Androhung von Zwangsräumung sogar aus ihren Wohnungen geholt und in einer Turnhalle gesammelt.
Wir erwarten von der Landesregierung unverzüglich eine Verwaltungsanweisung an die Ausländerbehörden und die Abschiebestelle im Landesverwaltungsamt, die eine derartige Praxis verbietet und auch zu Fragen einer möglichen Aufenthaltsbeendigung einen respektvollen Umgang festschreibt. Dazu gehört insbesondere, dass Geflüchtete nachts noch beruhigt schlafen können und nicht permanent ihren Kindern erklären müssen, dass sie nicht wissen, ob diese Nacht vielleicht die Polizei kommt und ob sie morgen noch in die Schule gehen können. Dazu gehört weiterhin die Beratung zur Thüringer Härtefallkommission sowie die Würdigung von persönlichen, beruflichen, gesundheitlichen o.ä. Gründen, die einer Aufenthaltsbeendigung entgegen stehen und die Beratung zu möglichen Fragen bei einer „freiwilligen“ Ausreise.
Kurt Tucholsky schrieb: „Recht kann man nur in bedrohten Lagen erkennen; wenn es da nicht gilt, taugt es nichts. Im Alltag, wo nichts vor sich geht, kann jeder ein Rechtsbewahrer sein.“ Die Vereinbarungen im Thüringer Koalitionsvertrag zwischen den Parteien Die Linke, SPD und Bündnis 90/ Die Grünen, wo es heißt:
„Allen, egal ob sie als Asylsuchende, Bürgerkriegsflüchtlinge oder aus anderen Gründen nach Thüringen geflüchtet sind, soll mit Respekt und Würde begegnet werden. Dieser Anspruch soll sich im konkreten Verwaltungshandeln widerspiegeln. Unabhängig von der Chance auf die Anerkennung in einem Asylverfahren sollen alle eine unvoreingenommene, würdige und faire Behandlung erfahren.“
werden sich daran messen lassen müssen.