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Die Onlineversion "Basiswissen Flucht und Asyl" erscheint nun in neuem handhabbaren und übersichtlichen Layout.
Auf unserer neuen Themenseite "Frauen/LSBTIQ*" sammeln wir ab sofort Informationen zur besonderen Situation von geflüchteten Frauen und LSBTIQ*. Dort verlinken wir ab sofort auf Infobroschüren, Ratgeber (auch mehrsprachig) und Anlaufstellen für Betroffene und ihre Unterstützer*innen. Zur Seite geht es hier.
Für Geflüchtete hat sich der Zugang zu medizinischer Versorgung erleichtert. Mit Einführung der Gesundheitskarte in Thüringen vor einem Jahr wurde auch der Leistungsumfang erweitert. Der Gang zum Arzt oder zur Ärztin musste vorher vom Sozialamt genehmigt werden - dabei wurden nur lebensbedrohliche oder akut schmerzhafte Erkrankungen behandelt. Uns waren Fälle bekannt, bei denen bspw. Zähne gezogen, anstatt behandelt wurden. Diese enorm diskriminierende, aus dem Asylbewerberleistungsgesetz resultierende Praxis wurde durch die Gesundheitskarte eingeschränkt. Aber auch mit Karte: mindestens für die ersten 15 Monate Aufenthalt in Deutschland gelten Einschränkungen und nicht der volle Versicherungsumfang wie bei einer gesetzlichen Krankenversicherung.
Nach Beschwerden u.a. vom Flüchtlingsrat Thüringen stellt das BAMF in Suhl die Praxis der Bescheidzustellung um. Alle Geflüchtete erhalten nun den Bescheid über ihr Verfahren postalisch in die Kommunen geschickt. Damit können die Rechtsmittelfristen gewahrt werden. In der Vergangenheit haben Menschen mit Ablehnung die Bescheide direkt vor der Verteilung aus Suhl erhalten. Das führte in der Praxis dazu, dass Beratungssuchende teilweise erst nach Tagen mit ungeöffneten Briefen Hilfe fanden und den Inhalt erklärt bekamen. In bestimmten Fällen beträgt die Rechtsmittelfrist allerdings nur eine Woche. Wichtige Zeit ist damit unnötig verflogen.
Ich erinnerte mich in jenem Moment an die Szenen, wenn Baschar Al-Assads Soldaten in Wohnungen in Syrien einbrachen, Männer in der Nacht verhafteten und herauszogen zu den Autos um sie zu exekutieren!
Abschiebungen nach Afghanistan sind in jedem Fall unmenschlich und unverantwortlich!
In der Arbeitswelt existieren viele Begriffe, die nicht leicht verständlich sind.
Im Rahmen des Projektes „Gewusst wie! - Empowerment für die Arbeitswelt“ beim DGB-Bildungswerk Thüringen e.V., ein Kooperationspartner des Flüchtlingsrates, entstand zusammen mit Sprach- und IntegrationsmittlerInnen eine kleine Sammlung einiger wichtiger Begriffe aus dem Arbeitsrecht mit Übersetzungen in Albanisch, Arabisch, Dari, Russisch, Tigrinya und Türkisch.
Die Sammlung „Basiswörter Arbeitsrecht“ bietet keine arbeitsrechtlichen Informationen. Sie soll dabei unterstützen, arbeitsrechtliche Begriffe leichter verständlich zu machen, auch wenn deutsch nicht die Muttersprache ist.
Der Flüchtlingsrat Thüringen ist ab jetzt auch bei Twitter. Dort twittern wir unsere Pressemitteilungen und Stellungnahmen sowie eigene Veranstaltungen, Publikationen und Fortbildungsankündigungen.
Stellungnahme zur aktuellen Debatte um "Altersfestellung" vom Flüchtlingsrat Niedersachsen
Der Flüchtlingsrat lehnt die Forderung nach gesetzlich vorgeschriebener Altersdiagnostik entschieden ab.
Am 9. Januar gab der Flüchtlingsrat Thüringen e.V. seine mündliche Stellungnahme vor der Enquettekommission ab. Wir machten deutlich, dass Bundes- und europarechtliche Regelungen (Asylbewerberleistungsgesetz, Dublin ...) Geflüchtete massiv diskriminieren. Besonders im Kompetenzbereich Thüringen sprachen wir an: