Für Geflüchtete hat sich der Zugang zu medizinischer Versorgung erleichtert. Mit Einführung der Gesundheitskarte in Thüringen vor einem Jahr wurde auch der Leistungsumfang erweitert. Der Gang zum Arzt oder zur Ärztin musste vorher vom Sozialamt genehmigt werden - dabei wurden nur lebensbedrohliche oder akut schmerzhafte Erkrankungen behandelt. Uns waren Fälle bekannt, bei denen bspw. Zähne gezogen, anstatt behandelt wurden. Diese enorm diskriminierende, aus dem Asylbewerberleistungsgesetz resultierende Praxis wurde durch die Gesundheitskarte eingeschränkt. Aber auch mit Karte: mindestens für die ersten 15 Monate Aufenthalt in Deutschland gelten Einschränkungen und nicht der volle Versicherungsumfang wie bei einer gesetzlichen Krankenversicherung. Die Kostenübernahme bei Übersetzungsbedarfen ist nicht ausreichend geregelt. Patient*innen und Ärzt*innen sind auf Sprachmittlung und Kostenübernahme angewiesen. Zum Beitrag des MDR-Thüringen.
- weitere Informationen auf unserer Themenseite "medizinische Versorgung"