Der Gesetzentwurf "zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht" wird am Freitag den 2. Juni 2017 im Bundesrat besprochen. Zuvor hat der Deutsche Bundestag am 18. Mai 2017 das Gesetz bereits beschlossen. Damit droht eine weitere Gesetzesverschärfung, die viele Flüchtlinge unter Generalverdacht stellt, kontrolliert und letztlich diskriminiert. Hierbei werden Themen der Inneren Sicherheit mit Asyl- und Aufenhaltsfragen auf brandgefährliche Art vermischt.
Der Flüchtlingsrat Niedersachsen schreibt dazu in einer Pressemitteilung vom 01. Juni 2017:
Der »Gesetzentwurf zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht« sieht unter anderem vor, im Asylverfahren durch die Massenauslesung von Handydaten den »gläsernen Flüchtling« zu schaffen. Nach einem erneuten Änderungsantrag soll das Bundeskriminalamt (BKA) nun auch Daten an Drittstaaten übermitteln dürfen. Schutzsuchende sollen außerdem über die bisherige sechsmonatige Frist hinaus in Erstaufnahmeeinrichtungen festgehalten werden können. Das führt zu einer Dauerisolierung und erschwert für die Betroffenen den Kontakt zu Ehrenamtlichen, Beratungsstellen und Rechtsanwält_innen. Die niedersächsische Landesregierung hat bereits in ihrer Koalitionsvereinbarung festgehalten, dass die Aufnahmeeinrichtungen des Landes lediglich der Erstaufnahme dienen und nicht für die Ausgrenzung und Isolierung von Flüchtlingen in "Ausreisezentren" missbraucht werden dürfen.
Zudem ermöglicht das Gesetz überfallartige Abschiebungen ohne vorherige Ankündigung selbst für Menschen, die länger als ein Jahr geduldet sind. Betroffene werden in den Ausreisegewahrsam oder in Abschiebehaft genommen. Hier ist der Zugang zu Rechtsmitteln erschwert.
Das bereits vom Bundesverfassungsgericht verworfene Recht zur Vaterschaftsanerkennung soll mit dem Gesetzentwurf nun im neuen Gewand eingeführt werden - auf Kosten der Kinder: Sie bleiben so lange ohne geklärte Staatsangehörigkeit.
Das Online-Fachmagazin "Migazin" schrieb in dem Artikel "Vom Asylsuchenden zum gläsernen Flüchtling?" vom 22. Mai 2017:
Neben rechtlichen Verschlechterungen, die unter anderem die Unterbringung und Bewegungsfreiheit von Asylsuchenden berühren, steht besonders die geplante Auswertung ihrer privaten Daten in der Kritik der Opposition, Kirchen, Menschenrechtsorganisationen und Sozialverbände. Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff (CDU) bezweifelt die Erforderlichkeit und Verfassungskonformität der Regelungen. Pro Asyl spricht von einem „Hau ab – Gesetz“.