Das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat mit Schreiben vom 7.11.2022 einen Erlass zu Abschiebungen von vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländern in den Wintermonaten 2022/ 2023 herausgegeben.
Wie in den vergangenen Jahren auch sollen Einzelfallprüfungen für geplante Abschiebungen vom 1.12.2022 bis 31.3.2023 erfolgen, um festzustellen, ob eine Rückkehr in Würde und Sicherheit in den Wintermonaten möglich ist. Dabei sollen besondere Schutzbedürftigkeiten (z.B. Familien mit minderjährigen Kindern und / oder besonders betreuungsbedürftigen Familienmitgliedern der Kernfamilie; besonders betreuungsbedürftige Personen wie Schwangere, unbegleitete Minderjährige, lebensältere, behinderte oder erkrankte Personen) sowie die konkrete Situation im Herkunftsland einbezogen werden.
Es kann eine Duldung bis zum 31.3.2023 erteilt werden. Eine Antragshilfe haben wir hier erstellt: Duldung: Antrag auf Duldung nach §60a Abs.2 S.3 AufenthG wg. Winterabschiebestopp- Einzelfallprüfung und Schreiben TMMJV (Nov. 2022)
Die Regelung umfasst Abschiebungen in Herkunftsländer. Sie gilt nicht für Dublin-Überstellungen in andere EU-Länder. Wir begrüßen grundsätzlich die Regelung, winterbedingte Härten bei Rückführungen zu berücksichtigen, auch wenn ein umfangreicherer Erlass erforderlich ist.