Der Flüchtlingsrat Thüringen e.V. beabsichtigt ab dem 1.4.2024 die Stelle einer Projektreferent:in (m/w/d) im Projekt „Solidarische Perspektiven 2024“ mit 75% Arbeitszeit in Erfurt zu besetzen. Die Stelle ist befristet bis zum 31.12.2024.
Das Projekt wird ermöglicht durch die finanzielle Unterstützung des Fördervereins Pro Asyl.
Die Vergütung erfolgt nach TVÖD Bund Entgeltstufe 10.
Aufgabengebiet/ Handlungsfelder:
Kampagnen/ Öffentlichkeitsarbeit:
Die Projektrefent:in begleitet die Entwicklungen zum Thema Asyl/ Situation Schutzsuchender in Thüringen. Insbesondere sollen menschenrechtliche Positionen in den öffentlichen Diskurs eingebracht werden, um bessere und menschenwürdige Aufnahmebedingungen zu erreichen und Solidarisierungsmöglichkeiten aufzuzeigen.
2024 soll die Kampagnenarbeit des Flüchtlingsrat Thüringen e.V. ausgebaut werden. Mit beteiligungsorientierten Kampagnen zur Solidarität mit Geflüchteten soll das Dafür sichtbar gemacht werden.
Unterstützung der Selbstorganisation von Geflüchteten:
Die Zusammenarbeit mit den bestehenden und entstehenden selbstor-ganisierten Gruppen von refugees soll fortgesetzt werden. Dies erfolgt durch Bereitstellung und Beschaffung von notwendigen Ressourcen, gemeinsamer Bewerbung von Aktionen und Unterstützung von Aktionen/ Kampagnen der Selbstorganisationen.
Vernetzung: Durch das Projekt findet eine enge Vernetzung und Kooperation mit zivilgesellschaftlichen Bündnissen, Initiativen und Netzwerken für eine solidarische Gesellschaft statt.
Handlungsfelder:
- Koordination und Beantwortung von Presseanfragen und Erarbeitung von Pressestatements und –mitteilungen
- Entwicklung und/oder Unterstützung von thüringenweiten/ bundesweiten Kampagnen zur Solidarisierung mit Geflüchteten
- Unterstützung der Selbstorganisation von Geflüchteten
- Recherche, Dokumentation und Veröffentlichungen zur aktuellen Lebenssituation von Geflüchteten in Thüringen
- Vernetzung und Qualifizierung
Voraussetzungen:
- Grundwissen in Ablauf und Beteiligung bei der Umsetzung von Social Media Kampagnen
- Fähigkeiten in Erstellung von Sharepics/ Bildbearbeitungsprogramme/ Layout Broschüren/ Informationsmaterialien
- Kenntnisse in journalistischem Arbeiten und Vernetzung
- Kenntnisse im Themenfeld Flucht und Asyl
- gute Kenntnisse in fluchtrelevanter Sprache (besonders in den Hauptherkunftssprachen von Geflüchteten: u.a. Arabisch, Dari, Farsi, Tigrinya, Amharisch, Französisch, Russisch, Ukrainisch ...)
- Teamfähigkeit/ Belastbarkeit/ Begeisterungsfähigkeit
- Interesse an der Arbeit des Flüchtlingsrat Thüringen e.V. und das Teilen des Selbstverständnis der Organisation
- Sensibilität im Umgang mit Diskriminierungserfahrungen
Uns ist bewusst, dass ggf. nicht alle Punkte erfüllt werden können. Wir möchten Sie dennoch ermutigen, sich zu bewerben.
Die Bewerbungsgespräche werden am 20.3.2024 in der Zeit von 14-17 Uhr in der Schillerstr. 44/ Erfurt stattfinden.
Aussagekräftige digitale Bewerbungen (1 pdf, ohne Foto) bitte bis zum 17.3.2024 an den Flüchtlingsrat Thüringen e.V., Schillerstr. 44, 99096 Erfurt an projektkoordination@fluechtlingsrat-thr.de
Rückfragen unter Tel: 0361-51805126/ Juliane Kemnitz.
Wir möchten insbesondere Menschen mit Fluchterfahrung/Migrationserfahrung ermutigen, sich bei uns zu bewerben. Nähere Informationen zum Flüchtlingsrat Thüringen e.V. unter: www.fluechtlingsrat-thr.de
Der Arbeitsplatz ist nicht barrierefrei: es gibt keinen Fahrstuhl und es ist eine Treppe zu überwinden. Die Bewerbungsgespräche finden in einem barrierearmen Raum statt. Es gibt die Möglichkeit zu mobilem Arbeiten, Teamberatungen und -klausuren finden überwiegend in Präsenz statt.
Entstehende Auslagen für Fahrtkosten können nicht übernommen werden.
Datenschutzhinweis:
Der Flüchtlingsrat Thüringen e.V. erhebt und verarbeitet die personenbezogenen Daten von Bewerber:innen zum Zwecke der Abwicklung des Bewerbungsverfahrens. Die Verarbeitung erfolgt auch auf elektronischem Wege. Schließt der Flüchtlingsrat Thüringen e.V. einen Anstellungsvertrag mit einer/m Bewerber:in, werden die übermittelten Daten zum Zwecke der Abwicklung des Beschäftigungsverhältnisses unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften gespeichert. Wird kein Anstellungsvertrag mit der/m Bewerber:in geschlossen, so werden die Bewerbungsunterlagen spätestens zwei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht, sofern einer Löschung keine sonstigen berechtigten Interessen des Flüchtlingsrat Thüringen e.V. entgegenstehen. Sonstiges berechtigtes Interesse in diesem Sinne ist beispielsweise eine Beweispflicht in einem Verfahren nach dem Allg. Gleichbehandlungsgesetz.