Der Flüchtlingsrat Thüringen beabsichtigt ab dem 1.2.2024 die Stelle einer Projektreferent:in (m/w/d) im Projekt „SENSA“ mit 60-70% Arbeitszeit in Erfurt zu besetzen. Die Stelle ist befristet bis zum 30.11.2026.
Die Vergütung erfolgt nach TVÖD Bund Entgeltstufe 11.
Aufgabengebiet:
Im Rahmen des Projektes SENSA werden alle professionell am Asylverfahren Beteiligten sensibilisiert, qualifiziert und vernetzt in Sachsen-Anhalt und Thüringen zu besonderen Schutzbedarfen. Das Projekt trägt so zu fairen und rechtssicheren Asylverfahren bei. Die Projektpartner Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt und Flüchtlingsrat Thüringen organisieren und erarbeiten Schulungen, Fachtagungen und Publikationen, die Fachberatungsdienste, Sozialbetreuungsdienste und Sprachmittelnde über den Ablauf des Asylverfahrens und relevante Punkte zur Identifizierung besonderer Schutzbedarfe informieren. Die Erstellung eines Handwerkskoffers zu Asylverfahren von unbegleiteter Minderjähriger (umF) ermöglicht zielgruppengerechte und anschauliche Fachberatung für Vormund*innen und Sozialarbeitende. Durch Fallcoaching und Fachaustausche werden Beratende vernetzt und unterstützt. SENSA sammelt dadurch Hinweise und Problemstellungen aus der Praxis und reicht diese in Gesprächsformaten an Entscheidungstragende weiter.
Handlungsfelder:
- eigenständige Erstellung von Publikationen, Informationsmaterialien, insbesondere Konzeption und Erstellen des Werkzeugkoffers für die Unterstützung von unbegleiteten Minderjährigen im Asylverfahren
- eigenständige Organisation und Durchführung von Workshops, Fachtagen, Fachaustauschen
- Fallcoaching für Fachberatungsdienste und Vormund*innen
- Vernetzungsarbeit von Unterstützungsstrukturen von unbegleiteten Minderjährigen
- Projektspezifische Öffentlichkeitsarbeit
Voraussetzungen:
- (Fach-) Hochschulstudium, insbesondere im Bereich Sozialarbeit, Jura, Sozialwissenschaften, Pädagogik oder ähnliches
- Erfahrungen zur Konzeption und Durchführung von Bildungsformaten und in der Arbeit mit unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten (umF)
- Sensibilität im Umgang mit Diskriminierungserfahrungen
- Interesse, sich in die Materie einzuarbeiten
- Freude an einer Arbeit mit hoher Eigenverantwortung und viel Raum zu selbständigem Arbeiten
- Sprachenkenntnisse erwünscht: besonders in den Hauptherkunftssprachen von Geflüchteten (Arabisch, Dari, Farsi, Tigrinya, Amharisch, Französisch, Russisch, Ukrainisch etc.)
- Gute PC-Kenntnisse in den büroüblichen Programmen
- Verständnis von Projektabrechnung
- Interesse an der Arbeit des Flüchtlingsrat Thüringen e.V. und das Teilen des Selbstverständnis der Organisation
Uns ist bewusst, dass ggf. nicht alle Punkte erfüllt werden können. Wir möchten Sie dennoch ermutigen, sich zu bewerben.
Die Bewerbungsgespräche werden am 18.1.2024 in der Zeit von 13-16 Uhr in der Schillerstr. 44 stattfinden.
Aussagekräftige digitale Bewerbungen (1 pdf, ohne Foto) bitte bis zum 14.1.2024 an den Flüchtlingsrat Thüringen e.V., Schillerstr. 44, 99096 Erfurt an projektkoordination@fluechtlingsrat-thr.de
Rückfragen unter Tel: 0361-51805126/ Juliane Kemnitz (ab 8.1.2024)
Wir möchten insbesondere Menschen mit Fluchterfahrung/Migrationserfahrung ermutigen, sich bei uns zu bewerben. Nähere Informationen zum Flüchtlingsrat Thüringen e.V. unter: www.fluechtlingsrat-thr.de
zum Projekt unter:
https://www.fluechtlingsrat-thr.de/projekte/sensa
Der Arbeitsplatz ist nicht barrierefrei: es gibt keinen Fahrstuhl und es ist eine Treppe zu überwinden. Die Bewerbungsgespräche finden in einem barrierearmen Raum statt. Es gibt die Möglichkeit zu mobilen Arbeiten, Teamberatungen und -klausuren finden überwiegend in Präsenz statt.
Entstehende Auslagen für Fahrtkosten können nicht übernommen werden.
Datenschutzhinweis:
Der Flüchtlingsrat Thüringen e.V. erhebt und verarbeitet die personenbezogenen Daten von Bewerber:innen zum Zwecke der Abwicklung des Bewerbungsverfahrens. Die Verarbeitung erfolgt auch auf elektronischem Wege. Schließt der Flüchtlingsrat Thüringen e.V. einen Anstellungsvertrag mit einer/m Bewerber:in, werden die übermittelten Daten zum Zwecke der Abwicklung des Beschäftigungsverhältnisses unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften gespeichert. Wird kein Anstellungsvertrag mit der/m Bewerber:in geschlossen, so werden die Bewerbungsunterlagen spätestens zwei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht, sofern einer Löschung keine sonstigen berechtigten Interessen des Flüchtlingsrat Thüringen e.V. entgegenstehen. Sonstiges berechtigtes Interesse in diesem Sinne ist beispielsweise eine Beweispflicht in einem Verfahren nach dem Allg. Gleichbehandlungsgesetz.