9. Januar 2019
Landesaufnahmeprogramm Syrien bis 31.12.2020 verlängert
Der Freistaat Thüringen hat sein Landesaufnahmeprogramm für Syrer*innen bis 31.12.2020 verlängert. Damit ist Thüringen eines von wenigen Bundesländern, die ein solches Landesaufnahmeprogramm noch haben.
Voraussetzung ist nach wie vor unter anderem die 5-jährige Verpflichtungserklärung. Eine Änderung gibt es zur bisherigen Regelung: Antragsteller*innen müssen seit min. 6 Monaten ihren Hauptwohnsitz in Thüringen haben.
Die Anordnung sowie das dazugehörige Merkblatt finden Sie hier auf unserer Homepage.