„Die Aufnahmebedingungen sind für Asylsuchende, die nach Italien abgeschoben werden sollen, weiterhin sehr prekär. Daher sollte generell von einer Überstellung abgesehen werden, wenn nicht detailliert und im Einzelfall geklärt werden kann, ob eine Unterbringung der Person außerhalb einer Notunterkunft gewährleistet werden kann.“
Die Schweizerische Flüchtlingshilfe berichtet im Update vom Juni 2021 zu ihrem Italienbericht von der aktuellen Situation geflüchteter Menschen im Land. Neuigkeiten gibt es insbesondere im Bereich des Unterbringungssystems, aber auch im Zuge der Covid-19 Pandemie und im Rahmen der Seenotrettung.
In den letzten Monaten wurden zahlreiche Beschlüsse des restriktiven Salvini-Dekrets durch verschiedene neu erlassene Dekrete rückgängig gemacht. Die Änderungen existieren bislang zum Teil nur auf dem Papier. Noch immer besteht besonders für nach Italien zurücküberstellte Menschen die Gefahr, das Recht auf Unterbringung verloren zu haben oder keinen Zugang zu Unterbringungsmöglichkeiten zu finden und in der Obdachlosigkeit zu enden. Das Hilfesystem ist schwach ausgeprägt und bietet meist nicht ausreichend Unterstützung für Schutzsuchende an.
Die Schweizerische Flüchtlingshilfe empfiehlt daher unter anderem weiterhin, keine Überstellungen vulnerabler Personen nach Italien vorzunehmen. Auch sollten in jedem Einzelfall detailliert geklärt werden, ob die Unterbringung aller überstellten Personen außerhalb der Notunterkunft gewährleistet ist. Das gilt insbesondere für besonders vulnerable Personengruppen. Überstellungen die in die Obdachlosigkeit führen, bringen die Betroffenen, verstärkt durch die Covid-19-Pandemie und die wirtschaftlich schlechte Lage in Italien, in große materielle Not.
Foto : Umzug aus Mineo bei der Schließung des größten Heimes Europas, Foto: Silvia di Meo