Anteilnahme den Betroffenen und dringend notwendige Änderungen in der Aufnahme von Geflüchteten in Thüringen
Der Flüchtlingsrat Thüringen spricht seine Anteilnahme und sein Mitgefühl den Betroffenen des Brandes in der Gemeinschaftsunterkunft in Apolda aus.
Wieder einmal wird auf desaströse Weise deutlich, dass Gemeinschaftsunterkünfte auf Dauer kein geeigneter Ort für die Unterbringung von geflüchteten Menschen sind.
Die aktuellen gesetzlichen Regelungen ermöglichen eine dichte Belegung von Gemeinschaftsunterkünften, 6 qm pro Person stehen den Geflüchteten zur Verfügung. Eine offene Frage bleibt auch, welche Konsequenzen wurden in Apolda aus dem Brand auf dem Nachbargelände im Jahr 2022 gezogen? Wie hätte die Sicherheit der Geflüchteten zumindest erhöht werden können? Angriffe und Proteste gegen geplante und bestehende Unterkünfte müssen die Verantwortlichen alarmieren.
Eine Konsequenz aus dem Brand muss daher sein, die gesetzlichen Grundlagen zur Unterbringung und Aufnahme von Geflüchteten zu verändern und das jahrelange Leben in Gemeinschaftsunterkünften abzuschaffen. Es muss die gesetzliche Grundlage für dezentralen Wohnraum für die Unterbringung von Geflüchteten in Wohnungen geschaffen werden.
Der Flüchtlingsrat Thüringen e. V. fordert seit Jahren die dezentrale Unterbringung in Wohnungen und das selbstbestimmte Wohnen für alle Geflüchtete unabhängig ihres Aufenthaltsstatus und ihrer Nationalität. Es bedarf der Schaffung von ausreichend Wohnraum für alle Menschen mit geringem Einkommen und der Abschaffung der dauerhaften Unterbringung in engen Gemeinschaftsunterkünften.
Den Betroffenen des Brandes in Apolda muss schnellstmöglich ein Leben in Sicherheit und mit Privatsphäre ermöglicht werden.
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