Abschiebungen bedeuten die Durchsetzung der Ausreisepflicht durch unmittelbaren Zwang. Sie können kein Mittel einer humanitären Asylpolitik sein!
Auch im 2. Halbjahr 2021 wurden aus Thüringen Abschiebungen in Herkunftsländer und Dublin-Abschiebungen in andere EU-Länder durchgeführt. Insgesamt wurden 92 Menschen, darunter 37 Kinder, in Herkunftsländer abgeschoben. Davon wurden über 50% von den Ausländerbehörden im Unstrut-Hainich-Kreis (22), Saalfeld-Rudolstadt (16) und Ilmkreis (10) durchgeführt. Weitere 27 Personen wurden wegen der Dublin-Zuständigkeit in andere EU-Länder abgeschoben und sind mitunter von Kettenabschiebungen – also vom Dublin-Land in das Herkunftsland – bedroht.
5 Menschen wurden im Auftrag Thüringens aus rheinland-pfälzischen Abschiebungsgefängnissen abgeschoben - Thüringen hat selbst keine Haftplätze für Geflüchtete und bedient sich der Infrastruktur anderer Bundesländer bei der umstrittenen Praxis der Abschiebungshaft. In 4 weiteren Fällen musste die Abschiebung von medizinischen Personal begleitet werden.
Durch die Covid-19-Pandemie gab es Einschränkungen bei der Abschiebungsdurchführung, so das Ministerium, sowie teilweise Einstellung des Flugverkehrs in einigen Ländern. Aus Sicherheitsgründen wurden seitens des BMI Abschiebungen nach Afghanistan ab August 2021 eingestellt - Abschiebungen nach Syrien sind faktisch ausgeschlossen, da es keine diplomatischen Beziehungen gibt.
- Antwort auf die Kleine Anfrage Drs. 7/5119 von Astrid Rothe-Beinlich (Bündnis 90/ Die Grünen)