Mittwoch, 2. April 2025 - 9:30 bis 15:30
Rechtliche Grundlagen der Abschiebungshaft
in Erfurt, Fachhochschule

Referent:                Peter Fahlbusch, Rechtsanwalt aus Hannover

Zielgruppe:            Haupt-und Ehrenamtliche in der Thüringer Flüchtlingsarbeit, Grundkenntnisse im Asyl-und Aufenthaltsrecht werden vorausgesetzt. Die Teilnahmezahl ist begrenzt.

Teilnahmegebühr: Hauptamtliche 30,00 €, Ehrenamtliche 15,00 €. Für Teilnehmende ohne ausreichende finanzielle Mittel gibt es eine begrenzte Auswahl an kostenlosen Plätzen.

Abschiebungen und Abschiebungshaft sind in der aktuellen politischen Debatte sehr präsent und auch die Thüringer Landesregierung plant eine eigene Abschiebungshafteinrichtung. Was genau meint aber Abschiebungshaft, was sind die rechtlichen Voraussetzungen dafür, was sind die Unterschiede zur Strafhaft, wie läuft das Verfahren und welche Rechte und Pflichten haben die Betroffenen? Die Fortbildung beschäftigt sich mit diesen Fragen, insbesondere mit:

  • Überblick über die verschiedenen Haftarten (Sicherungshaft, Ausreisegewahrsam, Überstellungshaft, etc.) im Ausländerrecht und deren Rechtsgrundlagen
  • Zuständigkeiten und Verfahrensablauf
  • Voraussetzungen für die Inhaftierung, Haftgründe
  • Anwaltliche Vertretung/ Pflichtanwält:in bei Inhaftierung
  • Rechte und Pflichten der Betroffenen (incl. Unterschiede zur Strafhaft)
  • Rechtsfolgen der Abschiebung/ Abschiebungshaft (z.B. bei geplanter Wiedereinreise)
  • Exkurs zu Abschiebung ohne Haft (rechtliche Voraussetzung, Terminankündigung, Betreten/ Durchsuchung der Wohnung, Auflagen, Rechtsmittelmöglichkeiten)

Den Teilnehmer:innen werden Seminarunterlagen und Getränke zur Verfügung gestellt. Eine Mittagsversorgung ist individuell in der Mensa der FH möglich (nur bargeldlose Zahlung). Die Teilnehmenden werden gebeten, den Gesetzestext des AufenthG mitzubringen, z.B. Beck-Texte oder digital.

Verbindliche Anmeldungen bitte bis 19.03.2025

gefördert von

Bitte nutzen Sie für Ihre Anmeldung folgendes Anmeldeformular:

Anmeldeformular

(z.B. Flüchtlingssozialberater*in, Rechtsanwält*in, Vormund*in, Mitarbeiter*in einer Jugendhilfeeinrichtung, ehrenamtliche*r Pate oder Patin, …)

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