Referentinnen: Franziska Schmidt und Johanna Karpenstein - Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e.V., Berlin
Zum Hintergrund: Ein Großteil der in den Einrichtungen der Erziehungshilfe betreuten jungen Menschen ist bereits oder wird in absehbarer Zeit volljährig. Sie stehen vor der Herausforderung, den sicheren Rahmen der Jugendhilfe verlassen zu müssen, was für sie oftmals vielerlei Verunsicherungen bedeutet. Es braucht flankierende Unterstützungsleistungen, um diesen jungen Menschen als „Careleaver“ einen Sicherheit gebenden Übergang in die Selbständigkeit zu ermöglichen. Der Übergang muss zudem frühzeitig mit den jungen Menschen geplant und mit einem breiten fachlichen Wissen seitens der Fachkraft gut begleitet werden.
Zum Inhalt: Die oft abrupte Hilfebeendigung nach dem 18. Lebensjahr, wie in vielen Kommunen der Fall, kann die jungen Geflüchteten in eine krisenhafte Situation bringen. Die Beendigung der Jugendhilfe mit 18 ist jedoch nicht zwangsläufig erforderlich. Junge Menschen haben Anspruch auf Hilfen für junge Volljährige nach § 41 SGB VIII, sofern Jugendhilfebedarf geltend gemacht werden kann. Und davon sind junge Flüchtlinge, egal ob im Besitz einer Duldung, einer Aufenthaltsgestattung oder einer Aufenthaltserlaubnis, nicht ausgenommen. Die Umsetzung des Rechtsanspruchs unterliegt regional jedoch höchst unterschiedlichen Handhabungen.
In der Fortbildung soll es um folgende Themen gehen: Rechtsgrundlagen, Leistungsberechtigung, Beantragung und Begründung, Was tun bei Ablehnung der Hilfen?, Konsequenzen frühzeitiger und abrupter Hilfebeendigung. Die Fortbildung ist als Schulung mit Workshop-Anteilen konzipiert; neben Qualifizierung von Fachkräften zu spezifischen Fragestellungen in der Arbeit mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen und jungen Volljährigen steht der Austausch zwischen den Fachkräften im Mittelpunkt.
Zielgruppe: Die Fortbildungen richtet sich vorrangig an Mitarbeiter*innen der Jugendhilfe und Vormünder, welche mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen und jungen volljährigen Flüchtlingen arbeiten.
Kosten: keine
Anmeldeschluss: 28.02.2018 Achtung: keine freien Plätze mehr. Eine Anmeldung ist nicht mehr möglich (Stand 27.2.)