Referent:innen: Ilse Ruth Braunschweig (Thüringer Flüchtlingspaten Syrien e.V., Jena), Thomas Ludewig (Rechtsanwalt, Leinefelde) und Ellen Könneker (Flüchtlingsrat Thüringen e.V.)
Seit dem 4.11.2022 gibt es in Thüringen ein Landesaufnahmeprogramm für afghanische Familienangehörige. Voraussetzung dafür ist u.a., dass eine Verpflichtungserklärung für die Lebenshaltungskosten (mit Ausnahme der Krankenkosten) für 5 Jahre für jede einreisende Person abgegeben wird. Aufgrund der erforderlichen Einkommenshöhe stellt dies aber eine enorme Hürde dar.
In dem Fachaustausch werden wir uns neben den allgemeinen Voraussetzungen des Landesaufnahmeprogramms für afghanische Familienangehörige insbesondere mit den rechtlichen Grundlagen der Verpflichtungserklärungen zur Lebensunterhaltsicherung beschäftigen. Zudem schauen wir auf Erfahrungen aus dem formal ähnlichen Thüringer Landesaufnahmeprogramm für syrische Familienangehörige – insbesondere Antragsverfahren und erforderliche Unterlagen sowie die Möglichkeiten von (finanziellen) Unterstützungskreisen.
Der Fachaustausch richtet sich insbesondere an Flüchtlingsberater:innen und Unterstützer:innen. Eine gesonderte gedolmetschte Informationsveranstaltung ist in Planung.
Verbindliche Anmeldungen bis 16.1.2023
Eine Anmeldebestätigung sowie Informationen zum Zugangslink erfolgen bis zum 16.1.2023.
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