Referentin: Kirsten Eichler, GGUA Münster
Teilnahmebeitrag: 20,00 €
Zielgruppe: Das Seminar richtet sich an haupt- und ehrenamtliche Berater:innen in der Flüchtlingsarbeit und setzt aufenthaltsrechtliche Grundkenntnisse voraus.
Im Juli 2022 hatte sich das Bundeskabinett auf erste Gesetzesneuerungen im Migrationsrecht verständigt. Der Gesetzgebungsprozess ist derzeit noch nicht abgeschlossen, mit einer Verabschiedung des Gesetzes wird aber zeitnah gerechnet. Ein zentraler Teil ist das beabsichtigte Chancen-Aufenthaltsrecht für Menschen, die bereits seit langem mit einer Duldung in Deutschland leben, sowie Änderungen in den bestehenden Bleiberechtsregelungen des § 25a und § 25b des Aufenthaltsgesetzes. In der Fortbildung werden die geplanten Neuregelungen dargestellt sowie deren Erteilungsvoraussetzungen und Hürden. Zudem werden im Überblick weitere geplante Änderungen im Asyl- und Aufenthaltsrecht erläutert.
Verbindliche Anmeldungen bis 27.11.2022
Wichtige Hinweise: Ein Teilnahmebeitrag wird erhoben, der nach einer Anmeldebestätigung und vor dem Fortbildungstag zu überweisen ist. Eine Anmeldebestätigung erfolgt bis zum 29.11.2022.
gefördert von
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