Referent: Rechtsanwalt Joachim Genge, Fachanwalt für Sozialrecht und Migrationsrecht, Berlin
Zeit: 12.12.2019, Anmeldung ab 9.00 Uhr, Seminar: 9.30 Uhr – 16.30 Uhr
TN-Beitrag: Hauptamtliche 50,00 €, Ehrenamtliche 25,00 €
Zielgruppe: Das Seminar richtet sich an haupt- und ehrenamtliche Flüchtlingsberater*innen aus Vereinen/ Verbänden und Rechtsanwält*innen in der Flüchtlingsarbeit. Kenntnisse im Asyl- und Aufenthaltsrecht werden vorausgesetzt.
Die Schulung bietet eine systematische Einführung in das Asylbewerberleistungsgesetz, die Anspruchsvoraussetzungen und die einzelnen Leistungen unter Einbeziehung der jüngsten Gesetzesänderungen durch das Migrationspaket und der aktuellen Rechtsprechung. Die Veranstaltung wird zudem Möglichkeiten der Durchsetzung von Rechten aufzeigen.
Anmeldefrist ist der 01.12.2019.
Wichtiger Hinweis: Den Teilnehmer*innen werden Seminarunterlagen sowie Kalt- und Warmgetränke zur Verfügung gestellt. Alle Teilnehmer*innen werden gebeten, den aktuellen Gesetzestext des Asylbewerberleistungsgesetzes mitzubringen (z.B. digital oder Beck-Texte AuslR, 34. Auflage- erscheint im November 2019). Die Mittagsversorgung ist individuell in der Mensa der FH Erfurt möglich. Ein Teilnahmebeitrag wird erhoben und kann nur bar vor Ort am Tag der Veranstaltung entrichtet werden. Eine Anmeldebestätigung erfolgt zu Beginn der 49. Kalenderwoche per Email.
Für Rückfragen:
Flüchtlingsrat Thüringen e.V.
Projekt Beratung, Vernetzung, Qualifizierung
Ellen Könneker
Schillerstraße 44 | 99096 Erfurt
Telefon: 0361- 51 80 51 25
Fax: 0361- 51 88 43-28
E-Mail: koenneker[at]fluechtlingsrat-thr.de
Die Fortbildung wird gefördert Mitteln der Förderrichtlinie Integration des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Vebraucherschutz (TMMJV) und der UNO Flüchtlingshilfe e.V.