Änderungen in den aufenthaltsrechtlichen Regelungen für Flüchtlinge 2016
Die Fortbildung richtet sich an haupt- und ehrenamtlich Aktive in der Thüringer Flüchtlingsarbeit. Es werden Kenntnisse im Asyl- und Aufenthaltsrecht vorausgesetzt, da in der Fortbildung nur die gesetzlichen Neuerungen dargestellt werden. Schwerpunkte werden das Asylpaket II und das Integrationsgesetz sein, insbesondere:
- Änderungen im Asylrecht (Ankunftsnachweis, beschleunigte Verfahren, etc.)
- Schutzstatus (neue Ausschlussgründe, eingeschränkter Familiennachzug, Wohnsitzauflagen, Erschwernisse bei Zugang zur Niederlassungserlaubnis)
- Abschiebungshindernisse aus gesundheitlichen Gründen
- Rechtliche Einschränkungen für Menschen aus vermeintlich sicheren Herkunftsländern
- Überblick über Änderungen im Asylbewerberleistungsgesetz
- Zugang zu Integrationskursen
- Änderungen bei den Verpflichtungserklärungen
- Duldung wegen Ausbildungszwecken
Hinweise für TeilnehmerInnen:
Der Teilnahmebeitrag ist vor Ort bar am 25.8.2016 zu zahlen und beträgt
- 20 Euro für hauptamtliche Mitarbeiter*innen
- kostenfrei für ehrenamtlich Aktive
Eine Teilnahmebestätigung erfolgt in der 33. Kalenderwoche per Email. Seminarunterlagen, Mittagsversorgung sowie Getränke werden bereitgestellt.
Verbindliche Anmeldungen bitte per beiliegendem Rückmeldebogen bis 14.8.2016 an:
Flüchtlingsrat Thüringen e.V.
Projekt Qualifizierung und Vernetzung in der Flüchtlingsarbeit
Schillerstr. 44, 99096 Erfurt
Tel: 0361- 51 80 51 25
Fax: 0361- 51 88 43 28
Email: verwaltung@fluechtlingsrat-thr.de
Die Fortbildung wird gefördert vom Freistaat Thüringen im Rahmen der Richtlinie zur Förderung der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund und der UNO Flüchtlingshilfe.