Referent: Dr. Christian Scheibenhof, Rechtsanwalt aus Erfurt
TN-Beitrag: 10,00 €. Für Teilnehmende ohne ausreichende finanzielle Mittel gibt es eine begrenzte Auswahl an kostenlosen Plätzen.
Zielgruppe: Das Seminar richtet sich an Haupt- und Ehrenamtliche in der Thüringer Flüchtlingsarbeit. Grundkenntnisse im Asyl- und Aufenthaltsrecht werden vorausgesetzt.
Durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung, die Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung, das Rückführungsverbesserungsgesetz, das Gesetz zur Bestimmung Georgiens und der Republik Moldau als sichere Herkunftsstaaten und das Gesetz zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes sind zahlreiche Rechtsänderungen im Asyl- und Aufenthaltsrecht kürzlich in Kraft getreten. In digitalen Schulungen am 30.4.2024 und 8.5.2024 wird über rechtliche Neuerungen für Geflüchtete informiert.
In der digitalen Schulung am 8.5.2024 wird ein Überblick der Gesetzesänderungen für Geflüchtete insbesondere durch das „Rückführungsverbesserungsgesetz“ gegeben, u.a. zu:
- Anforderungen an den Asylfolgeantrag
- Asylablehnung als „offensichtlich unbegründet“
- Abschiebungshaft und anwaltliche Vertretung
- Betreten von Räumen Dritter in Gemeinschaftsunterkünften
- Exkurs: Thüringer Asylstreitigkeitenzuständigkeitsverordnung seit 1.1.2024
Verbindliche Anmeldungen bitte hier bis 22.4.2024
Wichtige Hinweise: Ein Teilnahmebeitrag wird erhoben, der nach einer Anmeldebestätigung und vor dem Fortbildungstag zu überweisen ist. Den Teilnehmer:innen werden Seminarunterlagen zur Verfügung gestellt. Eine Anmeldebestätigung sowie Informationen zur Überweisung des Teilnahmebeitrages erfolgen ab dem 2.4.2024 per Email.
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