Der Flüchtlingsrat Thüringen begrüßt die Weiterentwicklung des Thüringer Schulgesetzes. „Die beabsichtigte Ausweitung der Schulpflicht bis zur Vollendung des 18.Lebensjahres und die Einstufung in die jeweilige Klassenstufe nach den tatsächlichen Bildungsvorrausetzungen sind immense Fortschritte in der Bildungsbeteiligung zugewanderter Schüler*innen“ sagt Juliane Kemnitz vom Flüchtlingsrat Thüringen. „Die nun angedachte Ausweitung des Zugangs zum Berufsvorbereitungsjahr im Entwurf §8 Abs. 3 ThürSchulG wird ausdrücklich begrüßt. Damit wird jungen geflüchteten Menschen mit unterbrochener Bildungsbiografie die Möglichkeit eröffnet, verlässlich den Weg zum (Haupt)Schulabschluss einzuschlagen beziehungsweise für den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt notwendige Qualifikationen zu erlangen“ erläutert die Beraterin im IvaF-Netzwerk „BleibDran-Berufliche Perspektiven für Flüchtlinge“.
Insgesamt nimmt der Flüchtlingsrat Thüringen erfreut zur Kenntnis, dass der Zugang zu Bildung für alle hier lebenden jungen Menschen als Ziel der Landesregierung erkennbar ist und deutliche Schritte zur Erweiterung der Bildungsbeteiligung Geflüchteter unternommen werden sollen. Das Thüringer Integrationskonzept hat dazu wichtige Grundlagen geliefert, die jetzt umgesetzt werden sollen.
Am 7. Februar 2019 war der Flüchtlingsrat Thüringen zur mündlichen Anhörung in den Landtag geladen. Die Schriftliche Stellungnahme haben wir hier veröffentlicht.
Bereits 2017 machten wir auf die systematische Ausgrenzung junger Geflüchteter im Thüringer Bildungssystem aufmerksam und veröffentlichten u.a. eine Untersuchung zum Thema.