Der Flüchtlingsrat Thüringen veröffentlichte am 3. Dezember 2018 seine Stellungnahme zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FKEG). Im Kern sieht das FKEG Neuregelungen zur Ausbildungsduldung (§ 60b AufenthG), eine Ausweitung von Arbeitsverboten (§ 60a Abs. 6 AufenthG) sowie die Einführung einer Beschäftigungsduldung (§ 60c AufenthG) für asylsuchende und geduldete Geflüchtete vor. Wir sind in großer Sorge, dass die vorgeschlagenen rechtlichen Regelungen alle Bemühungen, Rechtssicherheiten für geduldete Ausländer*innen (Stand 30.6.2018: 2793 Personen in Thüringen/ ca. 180.000 Personen bundesweit) zu schaffen, in ihr Gegenteil verkehren. Gleichermaßen wird der Ausreisedruck auf diese Menschen erhöht und der Arbeitsmarkt für diesen Personenkreis zumindest mittelfristig versperrt. Die komplette Stellungnahme ist einsehbar unter www.fluechtlingsrat-thr.de/publikationen
3. Dezember 2018
Stellungnahme zum Frachkräfteeinwanderungsgesetz (FKEG)