20. November 2018
Institutioneller Rassismus und Diskriminierung in Thüringen
Am 20. November 2018 wurde der Flüchtlingsrat Thüringen erneut von der Enquete-Kommission "Rassismus" im Landtag angehört. Schwerpunkt der Anhörung waren Diskriminierungssachverhalte im Thüringer Verwaltungsverfahren. Wir konnten deutlich aufzeigen, dass es im Freistaat regelmäßig und strukturell begünstigt zu Diskriminierung durch behördliches Handeln kommt. Wir stellten dabei besonders heraus:
- Familientrennungen und pauschale Wohnungsdurchsuchungen (Unbeteiligter) bei Abschiebungen
- missbräuchlich eingesetzte Sanktions- und Repressionsinstrumente von Ausländerbehörden und Sozialämtern (bspw. durch Zwangsumzüge als Sanktion)
- intransparente und widersprüchliche Entscheidungswege (wir verwiesen auf die transparente Darlegung der Verwaltungspraxis in Berlin)
- mangelhaften Zugang zu Recht (bisher gibt es keine flächendeckende Asylverfahrensberatung) dem ggü. stehen die vielen Fehlentscheidungen von behördlicher Seite
- eine vielerorts ablehnende und rassistische Institutionenkultur
Wir führten zu jedem Punkte Beispiele aus unserer Beratungspraxis auf. Logisch ableiten lässt sich dabei ein großes Dunkelfeld. Um Willkür, nicht einheitliche Entscheidungspraxis und Diskriminierung entgegenzutreten forderten wir unter anderem:
- eine Unabhängige und mit Kompetenzen ausgestattete Antidiskriminierungsberatungsstelle (mit regelmäßigen Untersuchungen und daraus folgende Empfehlungen für die Landespolitik)
- wissenschaftliche Forschung und Monitoring ansetzend beim Behördenhandeln
- anonyme Beschwerdemöglichkeiten
- eine klarere und deutlich definierende Erlasslage (der aktuelle Erlass zur Organisation von Abschiebungen bspw. reicht bei weitem nicht aus, wie unsere Praxisbeispiele zeigen)
- einheitliche Maßstäbe für die Ausübung von Ermessen
- Transparenz bei Entscheidungs- und Handlungspraxis von Ämtern und Behörden (in Anlehnung an die VAB Berlin)