Info-Heft 2/2013

Residenzpflicht in Thüringen gekippt

Teilerfolg der Kampagne für Menschenrecht auf Bewegungsfreiheit

„Bewegungsfreiheit ist ein Menschenrecht – Residenzpflicht abschaffen!“, unter diesem Motto startete der Flüchtlingsrat Thüringen e.V. im Februar eine Kampagne gegen die repressiven und diskriminierenden Regelungen der Residenzpflicht in Thüringen. Mit Kundgebungen, Infoveranstaltungen und einer Postkartenaktion sollte auf die politisch Verantwortlichen Druck ausgeübt werden, die Bewegungsfreiheit der Flüchtlinge im Bundesland nicht weiter einzuschränken. Kurz vor Beginn der Landtagssitzung am 22. Mai präsentierten dann die Koalitionsfraktionen der Öffentlichkeit in einem „Paket“ einen Verordnungsentwurf zur „Änderung der Thüringer Verordnung über den vorübergehenden Aufenthalt von Asylbewerbern außerhalb des Bereichs der Aufenthaltsgestattung“. „Asylbewerber, die nicht oder nicht mehr verpflichtet sind, in einer Aufnahmeeinrichtung i.S. des § 44 Abs. 1 AsylVfG (Landesaufnahmestelle, Anm. d. Red.) zu wohnen, dürfen sich ohne Erlaubnis außer in dem Bezirk der Ausländerbehörde, für den der Aufenthalt nach § 56 Abs. 2 AsylVfG räumlich beschränkt ist, vorübergehend auch im Gebiet des Freistaats Thüringen aufhalten.“, heißt es darin. Die Verordnung soll zum 1. Juli 2013 in Kraft treten. Damit wäre dann, nach jahrelangem Kampf, das Ziel der Kampagne erreicht, zumindest, was Thüringen betrifft.
Dem voraus gegangen war eine monatelanger Streit innerhalb der Koalitionsfraktionen CDU und SPD im Thüringer Landtag und eine Kampagne des Flüchtlingsrates, an der sich zahlreiche Organisationen, Initiativen und Einzelpersonen beteiligten.

Weitere Themen:

  • „Rassismus tötet“ Aktionswoche in Erfurt
  • Bleiberechtsregelungen und ESF Projekt
  • Engagement in der Flüchtlingsarbeit
Heftnummer: 
2/13 Nr.55
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