25. Januar 2018
BAMF Suhl ändert Bescheidzustellung nach Beschwerden
Nach Beschwerden u.a. vom Flüchtlingsrat Thüringen stellt das BAMF in Suhl die Praxis der Bescheidzustellung um. Alle Geflüchtete erhalten nun den Bescheid über ihr Verfahren postalisch in die Kommunen geschickt. Damit können die Rechtsmittelfristen gewahrt werden. In der Vergangenheit haben Menschen mit Ablehnung die Bescheide direkt vor der Verteilung aus Suhl erhalten. Das führte in der Praxis dazu, dass Beratungssuchende teilweise erst nach Tagen mit ungeöffneten Briefen Hilfe fanden und den Inhalt erklärt bekamen. In bestimmten Fällen beträgt die Rechtsmittelfrist allerdings nur eine Woche. Wichtige Zeit ist damit unnötig verflogen.