Dublin & International Schutzberechtigte

Mit der sogenannten Dublin-III-Verordnung haben sich die EU-Staaten sowie Norwegen, Island, Liechtenstein und die Schweiz auf Zuständigkeitsprinzipien für die Prüfung eines Asylantrages verständigt. Im Wesentlichen ist danach der Staat für die Prüfung des Asylantrages zuständig, dessen Gebiet der Flüchtling nachweislich zuerst betreten hat und in dem er registriert wurde.

Dies betrifft logischerweise vorrangig die Staaten an den EU-Außengrenzen. Kerngedanke der Dublin-III-Verordnung ist, dass nicht in mehreren Ländern ein Asylantrag gestellt werden kann. Auch in der Bundesrepublik Deutschland wird bei einem Asylantrag zunächst geprüft, ob eventuell ein anderes Land für das Verfahren zuständig ist.

In das zuständige Land kann ein Flüchtling „überstellt“ werden. Abschiebungen werden im Rahmen des Dublin-III-Verfahrens als Überstellungen bezeichnet. Flüchtlinge haben dabei keine Mitsprachemöglichkeiten über ihren zukünftigen Lebensort. Freunde und Verwandte in dem persönlichen Zielland (über die Kernfamilie hinaus), Sprachkenntnisse, Anerkennungschancen der Fluchtgründe oder Ähnliches spielen keine Rolle.

Unter den Mitgliedsstaaten herrscht das Prinzip des gegenseitigen Vertrauens. Trotzdem gibt es für Flüchtlinge in einzelnen EU-Staaten keine Garantien für ein faires Asylverfahren und Hilfen zur Existenzsicherung. In einigen Ländern droht ihnen sogar Inhaftierung. Wenn beispielsweise tiefgreifende Mängel bei den Aufnahmebedingungen der betreffenden EU-Länder bestehen, können das BAMF oder Gerichte die Zuständigkeit für Deutschland erklären. Nicht zuletzt durch die Regelungen der Dublin-III-Verordnung ist Europa ein großer Verschiebebahnhof für Flüchtlinge geworden.Nach der Dublin-III-Verordnung haben in Deutschland lebende Asylsuchende einen Rechtsanspruch auf Familienzusammenführung innerhalb der EU-Staaten. Allerdings müssen dafür viele bürokratische Hürden bewältigt werden.


International Schutzberechtigte
Wenn Asylsuchende bereits in einem anderen EU-Land einen Schutzstatus zuerkannt bekommen haben (Flüchtlingsanerkennung bzw. subsidiärer Schutz), werden ihre Asylanträge in Deutschland als unzulässig behandelt. Das bedeutet, dass ihr Asylersuchen in Deutschland gar nicht erst inhaltlich geprüft wird. Folglich droht die Abschiebung in das zuständige EU-Land. Ein Schutzantrag darf jedoch nicht als unzulässig abgelehnt werden, wenn in dem Mitgliedsstaat, der den Schutz erteilt hat, Menschenrechtsverletzungen drohen. In diesen Fällen darf nicht abgeschoben werden. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden. (Informationen zum Urteil des EuGH)

Es braucht menschenwürdige Asyl- und Aufnahmesysteme in den EU-Mitgliedstaaten sowie nach einer Schutzanerkennung die Freizügigkeit innerhalb der EU (vgl. Pro Asyl) Flüchtlings- und Menschenrechtsorganisationen fordern, dass Flüchtlinge den Zielstaat ihrer Flucht frei wählen können müssen und bei ungleicher Verteilung dann Kosten, aber nicht Menschen zwangsweise verteilt werden. (vgl. Pro Asyl)

Kontakte und Informationen zu anderen EU-Ländern:

  • ELENA-Index (European Legal Network on Asylum), bereitgestellt vom Europäischen Flüchtlingsrat (ECRE) (Feb. 2019)
  • AIDA The Asylum Information Database (AIDA) is a project of the European Council on Refugees and Exiles (ECRE), in partnership with Forum Refugiés-Cosi, the Hungarian Helsinki Committee and the Irish Refugee Council. The overall goal of the project is to contribute to the improvement of asylum policies and practices in Europe and the situation of asylum seekers by providing all relevant actors with appropriate tools and information to support their advocacy and litigation efforts, both at the national and European level.
  • Moving Europe - Dokumentation der Situation auf der Fluchtroute über den Balkan
  • welcome to europe (w2eu) - Unabhängige Informationen für Asylsuchende auf der Flucht nach Europa
  • bordermonitoring.eu - Auseinandersetzung mit den Politiken, Praktiken und Ereignissen im europäischen Grenzregime und in den Bewegungen der Migration, Berichte über die Situation an den EU-Außengrenzen
  • watch the med - Dokumentation der Situation von Flüchtenden auf dem Mittelmeer und Nottelefon für in Seenot geratene Boote von Flüchtenden

 

Stand August 2021