Rechtshilfefonds
Geflüchtete bedürfen aufgrund der in rechtlicher Hinsicht oft fraglichen, zumindest aber überprüfungswürdigen Entscheidungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bzw. der Ausländerbehörden oder sozialen Leistungsträger häufig rechtlichen Rat und rechtliche Hilfe. Qualifizierter Rechtsrat etwa durch Rechtsanwält*innen ist i.d.R. nicht kostenlos. Der Flüchtlingsrat Thüringen e.V. hat deshalb einen Rechtshilfefonds eingerichtet und kann in begründeten Einzelfällen unterstützend helfen. Berechtigt zur Antragstellung sind Ausländer*innen, insbesondere Geflüchtete mit ungesichertem Aufenthaltsstatus (Antragstellende/r). Der Antrag kann über deren rechtliche Vertreter*innen (Bevollmächtigte/r), insbesondere Rechtsanwält*innen, gestellt werden.
- Spenden: Der Rechtshilfefonds wird aus Spenden finanziert; die finanziellen Mittel hieraus sind entsprechend begrenzt. Wir sind daher auf Ihre und Eure Spenden angewiesen, um Schutzsuchende juristisch unterstützen zu können. Geben Sie hierfür den Verwendungszweck "Rechtshilfefonds" an. Wir sind als gemeinnützig anerkannt und können Spendenbescheinigungen ausstellen. Unser Spendenkonto finden Sie untenstehend.
- Richtlinien: Zunächst muss durch die Geschäftsstelle des Flüchtlingsrat Thüringen e.V. geprüft werden, inwiefern der Fall der Zweckbestimmung des Rechtshilfefonds entspricht. Die Richtlinien finden Sie hier: "Richtlinie des Flüchtlingsrat Thüringen e.V. zur Vergabe finanzieller Mittel aus dem Rechtshilfefonds" (aktualisiert: September 2021).
- Antrag: Zur Antragstellung ist das Formular „Antrag auf eine Mittelgewährung aus dem Rechtshilfefonds des Flüchtlingsrat Thüringen e.V.“ zu verwenden. Der Antrag ist schriftlich per Email (rechtshilfe@fluechtlingsrat-thr.de), Fax (0361-51 88 43-28) oder Post (Flüchtlingsrat Thüringen e.V., Schillerstr. 44, 99096 Erfurt) einzureichen.
Spendenkonto:
Flüchtlingsrat Thüringen e. V.
Sparkasse Mittelthüringen
Verwendungszweck „Rechtshilfefonds“
IBAN: DE98 8205 1000 0163 0262 70
BIC: HELADEF1WEM