Die vergangenes Wochenende in Rostock getagte Ministerpräsidentenkonferenz hat einstimmig beschlossen, Sonderregelungen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in der Jugendhilfe zu schaffen. Laut Bericht der taz vom 31.10.2016 ist dies einstimmig beschlossen worden. Der Flüchtlingsrat Thüringen e.V. kritisiert Ministerpräsident Bodo Ramelow für sein Votum. Der Verein fordert die Landesregierung auf, eine Zweite-Klasse-Jugendhilfe für Geflüchtete bundesweit nicht zu ermöglichen und in Thüringen nicht umzusetzen.
Antje-C. Büchner vom Flüchtlingsrat Thüringen e.V. ist auch die Thüringer Landeskoordinatorin des Bundesfachverbandes umF e.V. und erklärt: „Vergangene Woche haben zahlreiche Fachverbände und -organisationen die Ministerpräsidenten aufgefordert, unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in der Jugendhilfe nicht zu diskriminieren. Nun soll die Möglichkeit geschaffen werden, unter dem Argument der ‚Kostendynamik‘ für eine bestimmte Zielgruppe Standards abzusenken. Dies ist ein klarer Verstoß gegen die UN-Kinderrechtskonvention, der zufolge alle Kinder und Jugendlichen gleiche Rechte haben. Jugendhilfe muss sich am individuellen Bedarf orientieren und darf nicht pauschalisiert einer Personengruppe einen geringeren Bedarf unterstellen.“
Die EU-Aufnahmerichtlinie benennt unbegleitete minderjährige Flüchtlinge als „besonders schutzbedürftig“. Der Suizid des somalischen Jugendlichen in Schmölln hat erst kürzlich gezeigt, wie sehr dies zutreffend ist.
Die Jugendhilfe muss sich an den individuellen und fluchtgeprägten Bedürfnissen und Bedarfen elternlos eingereister Kinder und Jugendlicher orientieren. Der Beschluss der MPK konterkariert dies.
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* Aus der Pressemitteilung vom 28.10.2016 der Ministerpräsidentenkonferenz:
„Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bitten die Bundesregierung im Dialog mit den Ländern, rechtliche Regelungen für die Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen zu erarbeiten. Hierbei sollen die Steuerungsmöglichkeiten verbessert und die Kostendynamik begrenzt werden. Dabei soll auch die Leistungsart „Jugendwohnen“ bei den Vorschriften zur Jugendsozialarbeit nunmehr explizit beschrieben werden.“
** Hintergrund:
26.10.2016: Der Flüchtlingsrat Thüringen e.V. war einer der Unterzeichner*innen des Appells der AGJ der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe (AGJ) und Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e. V. (DIJuF)
Appell an die Jahreskonferenz der Regierungschef*innen der Länder
*** TAZ vom 31.10.2016: Jugendhilfe zweiter Klasse. Flüchtlinge Ministerpräsidenten fordern ein Sondergesetz zur Betreuung unbegleiteter Minderjähriger