In der aktuell geführten Diskussion um eine Einschränkung der Wohnsitzauflage innerhalb von Thüringen für anerkannte Flüchtlinge mach der Flüchtlingsrat Thüringen deutlich: „Dass eine Wohnsitzverpflichtung für 3 Jahre der besseren Integration von Flüchtlingen, die einen Schutzstatus erhalten haben, dienen soll, ist ein Irrglaube und eine massive Einschränkung der Persönlichkeitsrechte. Ob sie rechtlich standhält, ist zudem äußerst umstritten. Integration gelingt dort am besten, wo Geflüchtete Unterstützung, gut ausgebaute Aufnahmestrukturen sowie ausreichend Sprachkurs-, Bildungs- und Arbeitschancen vorfinden und nicht durch Zwang“, so Ellen Könneker vom Flüchtlingsrat.
Das Vorhaben des zuständigen Ministeriums, die Wohnsitzauflage für Thüringen nicht noch weiter einzuschränken, begrüßen wir. Es handelt sich dabei auch nicht um einen Thüringer Sonderweg: Niedersachen und Rheinland-Pfalz haben bereits genauso entschieden.