Thüringen setzt hohe Hürden beim Zugang zum Berufsvorbereitenden Jahr Sprache
Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat in Rücksprache mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Thüringen festgelegt, dass die Zugangsvoraussetzung für das Berufsvorbereitende Jahr Sprache ein erhöhtes Sprachniveau (A2) sein soll. Damit werden viele jugendliche und junge erwachsene Geflüchtete vom Bildungszugang ausgeschlossen, da sie keinen rechtlichen oder faktischen Zugang zu vorgeschalteten Sprachkursen haben.
Der Flüchtlingsrat Thüringen e.V. hat sich in einem Schreiben an die zuständige Thüringer Ministerin Frau Dr. Klaubert gewandt und sie aufgefordert, sich für den ungehinderten Zugang zum BVJ-S einzusetzen und eine unverzügliche Klarstellung diesbezüglich an alle Schulämter und (Berufs-) Schulen zu erwirken.
Das Berufsvorbereitende Jahr Sprache ist eine wichtige Möglichkeit für Geflüchtete, den Einstieg in das Bildungssystem zu finden. Oftmals ist es der einzige Weg, einen Schulabschluss zu erwerben und damit den Zugang zu Ausbildung und qualifizierter Beschäftigung zu ermöglichen. Bislang wird mit den verfügbaren Plätzen der tatsächliche Bedarf nicht gedeckt.
„Es entsteht der Eindruck, dass die Bewerbungszahlen künstlich dem vorhandenen Angebot angepasst werden sollen, indem man die Zugangsvoraussetzungen herauf setzt. Dies wäre bildungs- und integrationspolitisch fatal! Die Alternative der Jugendlichen wird dann absehbar in den geplanten Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen im 0,80-Euro-Job- Niveau sein“, sagt Ellen Könneker vom Flüchtlingsrat Thüringen e.V..
Stattdessen ist es notwendig, dass Angebot deutlich zu erweitern, um den vielen Interessierten den Zugang in das Bildungs- und Ausbildungssystem zu ermöglichen. Es ist unerlässlich, das vorhandene Angebot in den Regelstrukturen (Schulen, Berufsschulen) zu nutzen und den Notwendigkeiten und Bedarfen anzupassen. Darüber hinaus braucht es alternative, flexiblere Angebote im Bildungs- und Berufseinstiegssystem. Der Landesjugendhilfeausschuss hat dazu erst am 6. Juni 2016 ein Positionspapier verabschiedet (Beschluss 51/16).