Info-Heft 1/2012

Gutscheinumtausch - Ein NEIN! zu Schikane, Diskriminierung und Bevormundung

Interview mit Jan S., Gutscheinumtauscher in Erfurt
Von Antje-C. Büchner

Einem Erwachsenen stehen laut dem Asylbewerberleistungsgesetz in Thüringen ca. 126 Euro monatlich für Nahrungsmittel und Hygieneartikel zur Verfügung. Dies ist weit weniger, als einem Menschen an Existenzminimum im Hartz-IV-Satz zugesichert werden. Dieser Betrag wird oft „unbar“ in Form von „Gutscheinen“ ausgegeben und berechtigt bspw. in Erfurt zum Einkaufen in nur drei Einkaufsmärkten. Thüringenweit gibt es daher immer häufiger Initiativen und Einzelpersonen, die Flüchtlingen im Verhältnis 1:1 die so genannten „Gutscheine“ in bar erstatten. Wir von der Redaktion des INFO haben Jan S., einen Umtauscher in Erfurt, getroffen und mal nachgefragt, was Gutscheinumtausch bedeutet.

Weitere Themen:

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Heftnummer: 
1/12 Nr. 51
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