Das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat mit Schreiben vom 26.11.2021 einen Erlass zu Abschiebungen von vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländern in den Wintermonaten 2021/ 2022 herausgegeben. Der Erlass ist unter dem Themenpunkt Arbeitshilfen / Gesetze, Verordnungen und Erlasse einsehbar.
Wie im vergangenen Jahr auch sollen Einzelfallprüfungen für geplante Abschiebungen vom 1.12.2021 bis 31.3.2022 erfolgen, um festzustellen, ob eine Rückkehr in Würde und Sicherheit in den Wintermonaten möglich ist. Dabei sollen besondere Schutzbedürftigkeiten (z.B. Familien mit minderjährigen Kindern und / oder besonders betreuungsbedürftigen Familienmitgliedern der Kernfamilie; besonders betreuungsbedürftige Personen wie Schwangere, unbegleitete Minderjährige, lebensältere, behinderte oder erkrankte Personen) sowie die konkrete Situation im Herkunftsland einbezogen werden.
Es kann eine Duldung bis zum 31.3.2022 erteilt werden. Die Regelung umfasst Abschiebungen in Herkunftsländer. Sie gilt nicht für Dublin-Überstellungen in andere EU-Länder.
Der Flüchtlingsrat Thüringen e.V. begrüßt grundsätzlich die Regelung, winterbedingte Härten bei Rückführungen zu berücksichtigen, auch wenn der Verein einen umfangreicheren Erlass für erforderlich erachtet hätte. Thüringen ist vermutlich das einizige Bundesland, dass eine solche Regelung noch vornimmt. Sinnvoll aus Sicht des Vereines ist eine strenge Prüfung der Ausländerbehördenpraxis, in welchen Fällen keine Berücksichtigung des Erlasses stattfindet und welche Gründe hierfür vorliegen. Im vergangenen Winter konnte eine Abschiebung dokumentiert werden, wo trotz Wintererlass eine Familie getrennt und abgeschoben wurde.