Zur Verhandlung des Bundesverfassungsgerichtes am 20. Juni 2012
"Am Internationalen Tag des Flüchtlings hat das Bundesverfassungsgericht die Möglichkeit, das diskriminierende Asylbewerberleistungsgesetz für verfassungswidrig zu erklären“, so Steffen Dittes, Vorsitzender des Flüchtlingsrates Thüringen e.V..
An diesem Tag verhandelt das Bundesverfassungsgericht zwei Vorlagen des Landesozialgerichtes Nordrhein-Westfalen aus dem Juli und November 2010. Das Bundesverfassungsgericht prüft, ob die Sätze nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) mit den Grundrechten vereinbar sind.
Pro Asyl, die Landesflüchtlingsräte und Campact rufen zu Protesten gegen die Diskriminierung von Flüchtlingen vor dem Gericht auf. Seit Jahren protestieren Flüchtlinge gegen ihre Unterbringung in Sammellagern, die Versorgung mit Essenspaketen oder -gutscheinen und die medizinische Mangelversorgung, die aus dem im November 1993 in Kraft getretenen Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) resultieren. Flüchtlinge, die diese Leistungen in bar ausbezahlt bekommen, erhalten Leistungen, die für Erwachsene um 40 Prozent unter Hartz IV-Niveau liegen. Minderjährige Kinder stehen noch schlechter da. Am stärksten fällt die Kürzung bei sechsjährigen Kindern aus: Sie erhalten 47 Prozent weniger als gleichaltrige Kinder im Hartz-IV-Bezug. Die Höhe der Leistungen wurde 1993 willkürlich festgesetzt und seitdem nie angehoben, obwohl die Preise mittlerweile um 35 Prozent gestiegen sind. Nicht einmal die Euro-Umstellung ist in das AsylbLG eingegangen.
Bereits im November 2010 hat die Bundesregierung eingestanden, dass das Gesetz „nicht den Anforderungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts“ zu Hartz IV entspräche und daher von der Bundesregierung überprüft werde. Noch immer liegt aber kein Ergebnis der angeblichen Überprüfung vor.
„Es ist skandalös, dass Tausenden Flüchtlingen das gesetzlich festgelegte Existenzminimum verweigert wird. Wenn hier lebenden Flüchtlingen nur 60 Prozent des verfassungsrechtlich garantierten Existenzminimums gewährt wird, ihnen das Arbeiten verboten wird, sie mit Wertgutscheinen und Minimalmedizin mangelhaft versorgt und in Sammellager eingewiesen werden, dann muss endlich das Bundesverfassungsgericht dieser Diskriminierung ein Ende setzen“, fordert Steffen Dittes, Vorsitzender des Flüchtlingsrates Thüringen e.V..
Der Flüchtlingsräte fordern, dass alle Menschen in diesem Land unter menschenwürdigen Bedingungen leben können und dass das diskriminierende Sondergesetz für Flüchtlinge abgeschafft wird.
- Textende -
Kontakt für MedienvertreterInnen am 20. Juni 2012 in Karlsruhe:
VertreterInnen des Flüchtlingsrates werden am 20. Juni 2012 in Karlsruhe vor Ort sein, an den Protesten teilnehmen und der Verhandlung beiwohnen. Für Rückfragen und aktuelle Informationen werden Sie Steffen Dittes unter 0172-3651780 erreichen können