Referentin: Maria Bethke (Referentin für Asylverfahrensberatung, Gießen)
Zeit: ab 8:30 Uhr, 9:00-16:00 Uhr
TN-Beitrag: 50,00 € für Hauptamtliche/ 25 € für Ehrenamtliche
Zielgruppe: Die Fortbildung richtet sich an haupt- und ehrenamtliche Flüchtlingsberater:innen und Rechtsanwält:innen. Grundkenntnisse im Asyl- und Aufenthaltsrecht werden vorausgesetzt.
Die Dublin-III-Verordnung regelt die Zuständigkeiten der Staaten für das Asylverfahren in der EU. Die Fortbildung schafft und verfestigt zunächst Grundlagen betreffend der Dublin-III-Verordnung in der Beratungspraxis und beschäftigt sich aufbauend darauf mit aktuellen Praxisfragen.
Zu den Schwerpunkten der Fortbildung zählen:
- gesetzliche Regelungen zur Auffrischung und Aktualisierung von Kenntnissen für die Beratungspraxis im Rahmen der Dublin-III-Verordnung
- Fachliche Standards der Asylverfahrensberatung in Hinblick auf die Dublin-III-Verordnung
- Besonderheiten in der Beratung besonders vulnerabler Personengruppen (z.B Traumatisierte, Frauen*, etc.) mit besonderen Bedarfen im Dublin-III- Verfahren
Wichtige Hinweise: Die Verpflegung der Teilnehmer:innen erfolgt nach aktuellem Hygienekonzept der Fachhochschule Erfurt. Den Teilnehmenden werden Seminarunterlagen zur Verfügung gestellt. Ein Teilnahmebeitrag wird erhoben, der nach einer Anmeldebestätigung und vor dem Fortbildungstag zu überweisen ist. Eine Anmeldebestätigung erfolgt ab Beginn der 35. Kalenderwoche per Email mit entsprechenden Hinweisen zu den erforderlichen Hygieneschutzmaßnahmen. Die Teilnahmezahl ist beschränkt.
Verbindliche Anmeldungen bis 10.9.2021
Für Rückfragen:
Flüchtlingsrat Thüringen e.V.
Projekt "Qualifizierung Asylverfahrensberatung"
Inka Rehbehn
Schillerstraße 44 | 99096 Erfurt
Telefon: 0176 /59 99 68 08
Fax: 0361- 51 88 43-28
E-Mail: rehbehn[at]fluechtlingsrat-thr.de
Die Fortbildung wird gefördert Mitteln der Förderrichtlinie Integration des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Vebraucherschutz (TMMJV) und Förderverein Pro Asyl.