Letzte Woche tagte der EU-Rats der Justiz- und Innenminister*innen u.a. über den „New Pact on Migration and Asylum“, der weitere Verschärfungen des Europa-Asylrechts beinhaltet. Die Verhandlungen ziehen sich weiter hin aber eine Stoßrichtung ist jetzt schon deutlich erkennbar:
Im „New Pact“ vorgesehen, ist unter anderem die Auslagerung des Asylverfahrens und Schnellverfahren an den EU Außengrenzen. Schutzsuchende sollen dabei bis zu sechs Monate an den Außengrenzen festgesetzt werden können, für Screening, Asyl- und Abschiebeverfahren. Für die gesamte Zeit gelten Geflüchtete dann als nicht eingereist. Betroffene, pauschal alle Asylsuchende aus Herkunftsländern mit einer Schutzquote unter 20 Prozent, würden sogar während des gesamten Asylverfahrens an den Grenzen festgesetzt werden. Fraglich ist, wie Menschen unter diesen Umständen überhaupt rechtliche und anderweitige Unterstützung erhalten können.
Während es noch immer keinen gemeinsamen europäischen Weg gibt, schaffen einige Länder an den Außengrenzen Fakten und signalisieren an diejenigen die Schutz suchen: Wir entscheiden wer einreisen darf und wer nicht – wer Zugang zu einem fairen Asylverfahren hat und wer nicht. Die Lage an den Außengrenzen droht sich derweil weiter zu verschärfen.
Griechenland will nun auch Anträge von Schutzsuchenden aus Afghanistan, Somalia, Pakistan und Bangladesch als „unzulässig“ ablehnen, sollten diese sich zuvor in der als „sicherer Drittstaat“ eingeordneten Türkei aufgehalten haben. Für Menschen aus Syrien ist das sogar schon Praxis. Auch soll dies nun nicht mehr „nur“ für diejenigen gelten, die auf den griechischen Ägäis-Inseln ankommen, sondern auch für Schutzsuchende an den Landgrenzen. Fast niemand würde dort überhaupt Zugang zu einem Asylverfahren haben oder einen Flüchtlingsschutz innerhalb der EU erhalten.
Auf den griechischen Inseln wird derweil der Bau von geschlossenen Zentren vorangetrieben. Erst kürzlich gab es offiziell eine Ausschreibung dazu - unter anderem mit Geldern und Unterstützung der EU finanziert. Erste Mauern um die Elendslager werden errichtet. ProAsyl schreibt dazu: „Durch solche Pläne erübrigt sich auch die juristische Detaildiskussion, ob in den Vorschlägen zum „New Pact“ Haft vorgesehen wird oder nicht – denn in der Praxis wird diese schon vorbereitet und im Zweifelsfall auch ohne das neue Gesetzespaket umgesetzt.“
Mehr zum Thema bei ProAsyl