Der (politische) Umgang mit Geflüchteten aus Afghanistan ist mit Menschen- und Grundrechten allzu oft unvereinbar. Die Bundesregierung hat nun auf eine mündliche Frage der Abgeordneten Ulla Jelpke die Zahlen für Afghanistan-Entscheidungen durch das BAMF und durch Gerichte im letzten Jahr veröffentlicht. Daraus ergeht, dass die Zahl der durch Gerichte korrigierten Bundesamts-Bescheide erschreckend hoch ist: in 60% der Fälle, in denen die Gerichte im letzten Jahr inhaltlich entschieden haben, wurde die Ablehnung des Bundesamtes aufgehoben und ein Schutzstatus erteilt.
Weit mehr als die Hälfte der Afghanistan-Ablehnungen durch das BAMF waren nach Ansicht der Gerichte falsch!
Dennoch gab es am 9. März wieder eine nächtliche Sammelabschiebung von 26 Menschen ins Kriegs- und Krisengebiet Afghanistan. Die nunmehr 37. Sammelabschiebung nach Kabul wurde von verschiedenen Organisationen aufs Schärfste kritisiert. Wie bereits bei vorherigen Sammelabschiebungen wurden wieder einzelne Abschiebungen erst in letzter Minute von Gerichten gestoppt. So wurde die Abschiebung eines homosexuellen Mannes aus Bayern gestoppt.