Verbesserung der Flüchtlingsunterbringung in Thüringen nicht absehbar
Durch das „Thüringer Gesetz zur Umsetzung erforderlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie“ wurden auch erhebliche Mittel zur Verbesserung der Unterbringungssituation von Geflüchteten eingeplant. Aktuell erarbeitet das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz einen Plan zur Verteilung der entsprechenden Mittel.
„Das Geld ist dringend nötig, denn Geflüchtete müssen in den Sammelunterkünften der Landkreise meist auf engstem Raum zusammenleben und sich mit vielen anderen Sanitäranlagen und Küchen teilen. Ein effektiver Infektionsschutz vor Covid-19 ist dort also nicht möglich“, so Ellen Könneker vom Flüchtlingsrat Thüringen e.V.
Die Thüringer Landkreise erhalten durch das Land Pauschalen für die Unterbringung Geflüchteter in den Kommunen. Die Unterbringung findet zum Großteil in Gemeinschaftsunterkünften statt. Um einen klaren Anreiz für die Kommunen zur Einrichtung von Plätzen in der Einzelunterbringung zu schaffen, sollten sich die erstatteten Pauschalen deutlich unterscheiden. Die aktuellen Planungen des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz zur Verteilung der 13,35 Millionen Euro sollten diesen Ansatz berücksichtigen. „Es wird dringend empfohlen, Möglichkeiten der Einzelunterbringung sowie einer eventuell notwendigen Selbstisolation zu schaffen“, so das Robert-Koch-Institut in seinen Empfehlungen für Gemeinschaftsunterkünfte für Geflüchtete am 10.7.2020. Der Flüchtlingsrat Thüringen e.V. hatte sich bereits in einer Stellungnahme vom 25.5.2020 dafür eingesetzt, dass die geplanten Gelder in diesem Sinne eingesetzt werden sollen.
„Die aktuellen Planungen werden höchstwahrscheinlich keine verstärkte dezentrale Unterbringung Geflüchteter in Thüringer zur Folge haben, sondern das Unterbringungssystem in Gemeinschaftsunterkünften weiter zementieren. Dies entspricht weder effektiven Corona-Schutzmaßnahmen noch den Vorhaben aus dem Thüringer Koalitionsvertrag und dem Thüringer Integrationskonzept mit dem Ziel der dezentralen Unterbringung“, so Könneker weiter.
Auch Mittel für die Beteiligung am digitalen Schulunterricht in Sammelunterkünften wurden nicht berücksichtigt. Geflüchtete haben vielerorts keine Möglichkeiten am Online-Unterricht teilzunehmen – häufig es fehlt an digitalen Endgeräten und Internetzugang.
Flüchtlingsrat Thüringen: Stellungnahme des Flüchtlingsrates Thüringen e.V. zum Thüringer Gesetz zur Umsetzung erforderlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie