Referentin: Kirsten Eichler, GGUA Münster
TN-Beitrag: 25,00 €
Zielgruppe: Das Seminar richtet sich an haupt- und ehrenamtliche Flüchtlingsberater*innen und Rechtsanwält*innen. Grundkenntnis-se im Asyl- und Aufenthaltsrecht werden vorausgesetzt.
Die Fortbildung beschäftigt sich mit den Erteilungsvoraussetzungen für das unbefristete Aufenthaltsrecht in Abhängigkeit zu den unterschiedlichen humanitären Aufenthaltserlaubnissen Geflüchteter:
- Zugang zur Niederlassungserlaubnis für Asylberechtigte und Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention nach § 26 Abs. 3 AufenthG
- Zugang zur Niederlassungserlaubnis mit sonstigen humanitären Aufenthaltserlaubnissen nach § 26 Abs. 4 AufenthG
- Die Sonderregelung des § 35 AufenthG für (ehemalige) Minderjährige
- Exkurs: Daueraufenthaltserlaubnis EU und Aufenthaltserlaubnis nach § 38a AufenthG
- Exkurs: deutsche Staatsangehörigkeit auch ohne vorherige Niederlassungserlaubnis?
Wichtige Hinweise: Ein Teilnahmebeitrag wird erhoben, der nach einer Anmeldebestätigung und vor dem Fortbildungstag zu überweisen ist. Eine Anmeldebestätigung erfolgt am Ende der 42. Kalenderwoche per Email. Am 3.11.2020 werden an die Teilnehmer*innen die digitalen Zugangsdaten sowie die Seminarunterlagen gemailt. Die Teilnahmezahl ist beschränkt.
Verbindliche Anmeldungen bis 25.10.2020 bitte hier mit dem untenstehenden Anmeldeformular auf der Homepage des Flüchtlingsrat Thüringen e.V.
Ansprechpartnerin:
Ellen Könneker
Flüchtlingsrat Thüringen e.V.
Projekt: Gut beraten-Qualifizierung in der Thüringer Flüchtlingsarbeit
Tel.: 0361- 51 80 51 25
Fax: 0361- 51 88 43-28
Email: koenneker[at]fluechtlingsrat-thr.de
Das Projekt wird gefördert von:
Förderrichtlinie Integration