Menschenrechten auch in der Bundesrepublik Geltung verschaffen:
Winterabschiebestopp für Roma und Residenzpflicht-Abschaffung im Landtag
Anläßlich des Tages der Menschenrechte am 10. Dezember 2012 fordert der Flüchtlingsrat Thüringen e.V., die angesichts der Flucht von Roma aus Serbien und Mazodien geführte unsägliche Deabtte über „Asylmissbrauch" und „Wirtschaftsflüchtlinge“ zu beenden.
Die Situation der Roma insbesondere aus Serbien, Mazedonien und dem Kosovo ist hinlänglich dokumentiert. Sie sind aufgrund der Zugehörigkeit zur Gruppe der Roma einer umfassenden Diskriminierung ausgesetzt, die sich u.a. im Bereich der Bildung, des Arbeitsmarktzuganges, der Gesundheitsversorgung, Zugang zu Trinkwasser und Kanalisation manifestiert. Aus dieser Diskriminierung erwächst zwangsläufig eine begründete Angst um das existenzielle Überleben, die sich speziell in den Wintermonaten vervielfacht. Die Menschenrechtspolitik der Bundesrepublik darf sich nicht auf die Forderung zu deren Einhaltung an andere Staaten beschränken. Menschenrechte müssen auch hier in diesem Land, insbesondere für Flüchtlinge gelten.
Der Thüringer Landtag hat in der kommenden Sitzung (12. bis 14.12.2012) gleich zweimal die Möglichkeit, grundlegenden Menschenrechten Geltung zu verschaffen. Zum einen mit der Zustimmung zu einem Antrag der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/ Die Grünen, Abschiebungen von Roma aus Staaten der Balkanhalbinsel unverzüglich zu stoppen. Zum anderen mit der Zustimmung zu einem Antrag der FDP-Fraktion, den Residenzpflichtbezirk auf den gesamten Freistaat auszudehnen und damit zumindest die Bewegungsfreiheit für Flüchtlinge in Thüringen zu ermöglichen.
Mit der Zustimmung zu diesem Antrag werden wichtige wenngleich auch noch nicht ausreichende Schritte vollzogen, das Menschenrecht auf Bewegungsfreiheit (Artikel 13 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte), auf Schutz vor Diskriminierungen (Artikel 7 AEMR) und auf die Durchführung eines fairen und transparenten Asylverfahrens, in denen individuelle Schutzinteressen sorgfältig geprüft und ausreichend erücksichtigt werden.
Der Flüchtlingsrat unterstützt die Demonstration, mit der Flüchtlinge am Tag der Menschenrechte in Greiz auf ihre berechtigten Forderungen aufmerksam machen wollen. Im LandkreisGreiz verweigert die Landrätin ebenso wie der Landrat des Landkreises Weimarer Land nach wie vor eine Barauszahlung der Leistungen für Flüchtlinge und nutz somit nicht die kommunal bestehenden Handlungsspielräume zur Verbesserung der menschenrechtlichen Situation von Flüchtlingen.