14. Juni 2020
IMK Vorsitz nutzen – für eine menschenrechtsorientierte Flüchtlingspolitik!

Die Thüringer Landesregierung verfolgt mit den Vorhaben des Koalitionsvertrags und
dem Thüringer Integrationskonzept einen menschenrechtsorientierten Ansatz im Migrationsbereich.
Deshalb begrüßen wir, dass Thüringen den Vorsitz für die IMK innehat
und hier Impulse setzen kann.


Die Thüringer Landesregierung möchte sich für die Möglichkeit des „Spurwechsels“ auf
Bundesebene einsetzen. Ein Spurwechsel bedeutet, dass gut integrierte Geflüchtete
unabhängig vom Ausgang des Asylverfahrens einen Aufenthaltstitel erlangen können.


Jetzt ist dies nach § 25a des Aufenthaltsgesetzes für gut integrierte Jugendliche und
Heranwachsende möglich. Dafür müssen die Betroffenen unter anderem seit vier Jahren
in Deutschland sein und einen Schulabschluss haben – zudem dürfen sie nicht älter
als 20 Jahre sein. Diese restriktive Regelung schließt viele gut integrierte Jugendliche
aus. Bislang konnte nur eine geringe Zahl von Geflüchteten profitieren: in Thüringen
lebten zum 31.3.2020 150 Personen mit einem solchen Bleiberecht – in knapp der
Hälfte der Thüringer Landkreise und kreisfreien Städte allerdings jeweils unter drei Personen:

„Hier sollte dringend nachgebessert werden Es ist entmutigend, wenn ein junger
Mensch, der seit Jahren in Deutschland lebt und hier die Schule abgeschlossen hat, keine
Aufenthaltserlaubnis bekommt, weil er schon 21 Jahre alt ist“, so Juliane Kemnitz vom
Flüchtlingsrat Thüringen e.V.


Aufgrund der Corona-Pandemie sind darüber hinaus bundesweite Reglungen zur Ausbildungs-
und Beschäftigungsduldung notwendig. Es ist wichtig, dass Menschen mit
Ausbildungs- bzw. Beschäftigungsduldung bei Corona-bedingtem Verlust des Arbeitsoder
Ausbildungsplatzes keine aufenthaltsrechtlichen Nachteile haben.


„Die Corona-Krise hat gesellschaftliche Probleme noch sichtbarer gemacht. Zum Beispiel
hat sie ganz deutlich gezeigt, wie gefährlich die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften
ist. Wir wünschen uns, dass die Landesregierung eine dezentrale Unterbringung
fördert. Insbesondere sollten Personen, die arbeiten oder einer Ausbildung
nachgehen, unkompliziert aus den Gemeinschaftsunterkünften ausziehen dürfen“, so
Christiane Götze von der IBS gGmbH.


Die Thüringer Landesregierung hat darüber hinaus im Koalitionsvertrag festgehalten,
dass Menschen mit Duldung, die nicht abgeschoben werden können, kein Arbeitsverbot
bekommen sollen. In Anbetracht der globalen Auswirkungen der Corona-Pandemie
und den daraus entstehenden existenziellen Gefahren und Notlagen in vielen Ländern,
sollten Abschiebungen nicht erfolgen – sowohl in Thüringen als auch bundesweit – und
die Menschen entsprechend kein Arbeitsverbot erhalten. Wir wünschen uns deutliche
Spuren des humanitären Anspruches der Landesregierung auch im Bund wiederzufinden.

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