9. Juli 2019
Flüchtlingsrat und IBS begrüßen Thüringer Erlass zur Beschäftigungsduldung

Im Vorgriff auf gesetzliche Neuerungen hat das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz einen Erlass als Vorgriffregelung auf die Beschäftigungsduldung erstellt. Ausländerbehörden des Freistaates sind aufgefordert, bei Geflüchteten mit Duldung und mit 18-monatiger lebensunterhaltssichernder Beschäftigung Abschiebungen auszusetzen. Sie erhalten humanitäre Duldungen bis zum Inkrafttreten des Gesetzes auf Bundesebene.

In einer gemeinsamen Pressemitteilung begrüßen der Flüchtlingsrat Thüringen e.V. und das Institut für Berufsbildung und Sozialmanagement gGmbH, dass das Land Thüringen mit diesem Erlass geduldeten Menschen, die bereits arbeiten, vor Abschiebung schützen möchte. Das ist angesichts der demografischen Entwicklung sowie des Fachkräftebedarfs ein Schritt in die richtige Richtung.

Die hohen Voraussetzungen der Beschäftigungsduldung führen aber weiterhin dazu, dass viele Arbeitnehmer*innen nicht davon profitieren werden. Statt einer prekären Duldung braucht es Aufenthaltserlaubnisse für Betroffene. Wir würden uns freuen, wenn die Landesregierung die Situation der geduldeten Menschen auch weiterhin unter humanitären Aspekten betrachtet. Der nächste Schritt ist aus unserer Sicht eine Vorgriffregelung auf die stichtagsunabhängigen Bleiberechtsregelungen für gut integrierte Jugendliche und Erwachsene, um Langzeitgeduldeten einen Weg in rechtmäßigen Aufenthalt zu ermöglichen.

Die Erfahrungen zeigen bereits heute, dass Ausländerbehörden teilweise sehr restriktiv bei der Gewährung von Beschäftigungserlaubnissen vorgehen, so auch die Erfahrungen Projekt „BLEIBdran. Berufliche Perspektiven für Flüchtlinge in Thüringen“. Geduldete Menschen sind sehr oft in prekären Beschäftigungsverhältnissen tätig, eine Abhängigkeit ihres Aufenthaltsstatus vom Arbeitsverhältnis verstärkt den Zwang, auch schlechte Arbeitsbedingungen zu ertragen. Die Duldung wird außerdem widerrufen, wenn die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind. An der unsicheren Situation der Betroffenen ändert sich somit leider wenig.

 

Den Erlass zur Beschäftigungsduldung finden Sie hier.