Die Aufnahmebedingungen sind für Asylsuchende, die nach Italien abgeschoben werden sollen, weiterhin sehr prekär. Daher sollte generell von einer Überstellung abgesehen werden, wenn nicht detailliert und im Einzelfall geklärt werden kann, ob eine Unterbringung der Person außerhalb einer Notunterkunft gewährleistet werden kann.“

AUFRUF DER SEEBRÜCKE ERFURT
 
Wir rufen auf zur Kundgebung am Landtag und fordern: Landesaufnahmeprogramm umsetzen! Klage jetzt!

 

wann:  Mittwoch, 21.07.2021, 17:00 – 19:30 Uhr
wo:     bit.ly/3vNO6MG
(BigBlueButton)

Am 25. Juni wird der Bundesrat über den Gesetzentwurf zum Ausländerzentralregister abstimmen. Die Bundesländer sollten ihn ablehnen. Denn die Sammelwut deutscher Behörden birgt Gefahren für Geflüchtete und ist datenschutzrechtlich höchst fragwürdig.

Anlässlich des Weltflüchtlingstages am 20.06.2021 unterstützt der Flüchtlingsrat Thüringen e.V. gemeinsam mit der Seebrücke Jena und der Seebrücke Erfurt die Forderungen der bundesweiten Kampagne "Menschenrechte sind #unverhandelbar".

Gemeinsame Pressemitteilung von PRO ASYL, den Landesflüchtlingsräten und Jugendliche ohne Grenzen zur Innenministerkonferenz vom 16. bis 18. Juni 2021

PRO ASYL, die Landesflüchtlingsräte und Jugendliche ohne Grenzen fordern anlässlich der Innenministerkonferenz ein bundesweites Abschiebungsmoratorium nach Afghanistan und Syrien. Des Weiteren dürfen die Innenminister die Lage für anerkannte Flüchtlinge in Griechenland nicht weiter ignorieren.

Letzte Woche tagte der EU-Rats der Justiz- und Innenminister*innen u.a. über den „New Pact on Migration and Asylum“, der weitere Verschärfungen des Europa-Asylrechts beinhaltet. Die Verhandlungen ziehen sich weiter hin aber eine Stoßrichtung ist jetzt schon deutlich erkennbar:

Seit dem Abschiebeabkommen im Dezember 2016 wurden 1035 Geflüchtete aus Deutschland nach Afghanistan abgeschoben. Der Protest gegen Abschiebungen in Kriegs- und Krisengebiete ist ungebrochen: #AfghanistanIsNotSave

Der Flüchtlingsrat Thüringen begrüßt die Einschätzung und Klarstellung der Landesärztekammer Thüringen, dass während einer stationären Krankenhausaufnahme nicht abgeschoben werden darf. Bereits eine stationäre Aufnahme sei medizinisch indiziert und begründe eine Reiseunfähigkeit der Patient:innen, auch wenn darüber keine ärztliche Bescheinigung vorliege, so die Einschätzung im Ärzteblatt Thüringen.

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