Familiennachzug

Der Schutz der Familie ist als Menschenrecht (Art. 8 EMRK) und im Grundgesetz (Art. 6) verankert. Viele Geflüchtete lassen aufgrund lebensgefährlicher Fluchtwege und hoher finanzieller Kosten Ehepartner*innen, Eltern, Kinder oder Geschwister zurück oder werden von ihnen getrennt. Die bundesgesetzlichen Möglichkeiten für geflüchtete Menschen, ihre Angehörigen nachkommen zu lassen, sind extrem eingeschränkt und führen oft zu jahrelanger oder dauerhafter Trennung von Familien.

Personen, die eine Asyl- oder Flüchtlingsanerkennung nach dem Grundgesetz oder der Genfer Flüchtlingskonvention haben, dürfen ihre Kernfamilie, also Ehepartner*innen und minderjährige Kinder, grundsätzlich nachholen. Dieser Rechtsanspruch ist aber oft nur schwer durchsetzbar: Monatelange Wartezeiten auf Termine bei den Botschaften und hohe formale Auflagen ziehen das Verfahren in die Länge oder verhindern es sogar. Oftmals dauert es mehr als ein Jahr bis ein Familiennachzug genehmigt wird. Bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen besteht ein Anspruch auf Elternnachzug. Für Geschwisterkinder wird ein Nachzug in der Praxis jedoch oft verweigert. Dieser Umstand ist hochproblematisch, da er im Ergebnis dazu führt, dass Eltern sich zwischen ihren Kindern „entscheiden“ müssen, ein Elternteil zurückbleibt oder beide Eltern nicht nachziehen.

Im Juni 2018 wurde das Familiennachzugsneuregelungsgesetz beschlossen. Dieses besagt, dass seit dem 01. August 2018 nur bis zu 1000 Menschen pro Monat zu subsidiär Geschützten nach Deutschland nachziehen können. Damit wurde der Rechtsanspruch auf Familiennachzug für diese Personengruppe ausgehöhlt. Für Personen mit anderen Aufenthaltstiteln ist ein Familiennachzug mit noch höheren Hürden verbunden und somit faktisch unmöglich. Für Asylsuchende und Menschen mit einer Duldung ist ein Familiennachzug gänzlich ausgeschlossen.

Hinter den langen Wartezeiten, den hohen formalen Anforderungen sowie der Verweigerung des Geschwisternachzuges vermuten Kritiker*innen politisches Kalkül, um den Familiennachzug so weit wie möglich einzuschränken oder gar die Rückkehr zur Familie außerhalb Deutschlands zu erwirken. Der faktische Ausschluss des Familiennachzugs für alle anderen Flüchtlingsgruppen und somit die Trennung von Familien widerspricht dem Schutz der Familie. Sie bedeutet für die Betroffenen Leid, Angst und Verzweiflung und verhindert die Integration in eine neue Umgebung.

Die Möglichkeit des Familiennachzugs (aus dem Herkunftsland/ Drittland) oder der Familienzusammenführung (aus einem anderen europäischen Land) unterliegt vielen rechtlichen Voraussetzungen und sich stets ändernden Regelungen. Eine Auswahl hilfreicher Links, aktueller Arbeitshilfen u.a. findet sich nachfolgend.

Informationsportal des Informationsverbund Asyl & Migration:


Aktuelle Weisungslage zu EUGH-Urteilen vom 01.08.2022


Arbeitshilfen zum Thema Familiennachzug (allgemein):


Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten:

2024

EuGH, Urteil vom 30.01.2024 (C-560/20): UMF behält sein Recht auf Familienzusammenführung, wenn er während des Verfahrens auf Familienzusammenführung mit seinen Eltern volljährig wird

2023

2022

2021

2020

2019

2018

2017

Gemäß § 26 AsylG können Familienangehörige von Asylberechtigten, GFK-Flüchtlingen und subsidiär Geschützten unter bestimmten Voraussetzungen einen abgeleiteten Familienschutzstatus erhalten. Nachfolgend finden sich hilfreiche Informationen und Arbeitshilfen oder Links zum Thema.

Hilfreiche Webseites/ Themenseiten:

Afghanistan

Eritrea

 

DRK-Suchdienst: Familienzusammenführung und Nachzug von Angehörigen

Hilfsangebote des DRK-Suchdienstes:

Suchen: Der DRK-Suchdienst klärt die Schicksale der Vermissten des Zweiten Weltkriegs und sucht nach Menschen, die infolge aktueller bewaffneter Konflikte und Katastrophen weltweit von ihren Angehörigen getrennt worden sind. Hier gibt es mehr Informationen. Auf www.tracetheface.org gibt es Fotos von Menschen, die ebenfalls ihre Angehörigen suchen. Dort können wir auch Ihr Bild veröffentlichen, wenn Sie dies wünschen. Zu Ihrem Schutz stellt der DRK-Suchdienst bei dieser Online-Suchmöglichkeit ebenfalls höchste Anforderungen an die Datensicherheit.

Verbinden: Der DRK-Suchdienst ermöglicht den Austausch von Nachrichten zwischen Angehörigen, deren gemeinsamer Kontakt unterbrochen ist und mit herkömmlichen Mitteln nicht wiederhergestellt werden kann. Hier gibt es mehr Informationen.

Vereinen: Der DRK-Suchdienst berät und unterstützt Angehörige, die durch bewaffnete Konflikte, Katastrophen, Flucht, Vertreibung oder Migration voneinander getrennt sind, bei der Familienzusammenführung in Deutschland. Hier gibt es mehr Informationen.

Informationsmaterial des DRK-Suchdienstes