Rechtshilfefonds

Geflüchtete bedürfen aufgrund der in rechtlicher Hinsicht oft fraglichen, zumindest aber überprüfungswürdigen Entscheidungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bzw. der Ausländerbehörden oder sozialen Leistungsträger häufig rechtlichen Rat und rechtliche Hilfe. Qualifizierter Rechtsrat etwa durch Rechtsanwält*innen ist i.d.R. nicht kostenlos. Der Flüchtlingsrat Thüringen e.V. hat deshalb einen Rechtshilfefonds eingerichtet und kann in begründeten Einzelfällen  unterstützend helfen. Berechtigt zur Antragstellung sind Ausländer*innen, insbesondere Geflüchtete mit ungesichertem Aufenthaltsstatus (Antragstellende/r). Der Antrag kann über deren rechtliche Vertreter*innen (Bevollmächtigte/r), insbesondere Rechtsanwält*innen, gestellt werden.

Spendenkonto:
Flüchtlingsrat Thüringen e. V.
Sparkasse Mittelthüringen
Verwendungszweck „Rechtshilfefonds“
IBAN: DE98 8205 1000 0163 0262 70
BIC: HELADEF1WEM