Härtefallkommision
Alle Bundesländer haben so genannte Härtefallkommissionen (HFK) eingerichtet. Auch in Thüringen können sich vollziehbar ausreisepflichtige Personen (MEnschen mit einer Duldung) seit 2005 an eine/n Vertreter/in der Thüringer HFK wenden mit der Bitte, sich aus dringenden humanitären oder persönlichen Gründen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis einzusetzen.
Das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz (TMMJV) kann im Falle eines Ersuchens (2/3 Mehrheit) der HFK einen Aufenthalt aus humanitären Gründen gemäß § 23a Aufenthaltsgesetz erteilen. Die Härtefallkommission berät und entscheidet über Einzelfälle ausschließlich auf Antrag eines ihrer Mitglieder oder eines/einer Stellvertreter:in. Die Thüringer Härtefallkommission besteht aus dem nicht stimmberechtigten Vorsitzenden (Staatssekretär Sebastian von Ammon) und acht stimmberechtigten Mitgliedern.
Informationen zur Thüringer HFK
- Offizielle Website zur Härtefallkommission Thüringen im TMMJV
- Übersicht über die ordentlichen und stellvertretenden Mitglieder der Härtefallkommission (März 2024)
- Checkliste für einen Antrag an die Thüringer Härtefallkommission (HFK)
- Thüringer Verordnung über die Härtefallkommission vom 05.01.2005 (geändert am 04.04.2017)
- Geschäftsordnung der Härtefallkommission des Freistaats Thüringen
Flyer der HFK (in verschiedenen Sprachen eingestellt auf der Webseite der Beauftragten für Integration, Migration und Flüchtlinge)
- Informationsflyer zur Härtefallkommission (Deutsch)
- The Thuringian Commission on Hardship Cases (Englisch)
- Komisioni për raste të rënda në Tyringen (Albanisch)
- (Arabisch) لجنة الحالات الصعبة التورنغية
- La commission de Thuringe des cas en détresse (Französisch)
- Тириншката комисија за посебни случаеви (Mazedonisch)
- Tirinška Komisija za posebne slučajeve (Bosnisch)
- Thüringen Olağandışı Haller Komisyonu (Türkisch)
- BANG THÜRINGEN HỘI ĐỒNG CỨU XÉT TRỪƠNG HỢP KHI NGOẠI KIỀU BỊ TRỤC XUẤ T (Vietnamesisch)
- Члены Тюрингской комиссии по особо тяжёлым случаям (Russisch)
- کمیسیون سختی تورینگ (Dari/Persisch)
Weitere Informationen
- Neuregelung bei Härtefallanträgen, bei denen die Erteilung einer Beschäftigungsduldung in Betracht kommt (BIMF) (2021)
- Hinweise nach dem Urteil des Thüringer Verfassungsgerichtshofes v. 16.12.2020 (Feb. 2020)
- Erlass zur "Freiwilligen Ausreise nach Ablehnung eines Härtefallantrages" (Jan. 2018)
- Informationen über die Anforderungen an ärztliche Atteste sind unter Beratungshilfen / medizinische Versorgung zu finden