Härtefallkommision

Alle Bundesländer haben so genannte Härtefallkommissionen (HFK) eingerichtet. Auch in Thüringen können sich vollziehbar ausreisepflichtige Personen (MEnschen mit einer Duldung) seit 2005 an eine/n Vertreter/in der Thüringer HFK wenden mit der Bitte, sich aus dringenden humanitären oder persönlichen Gründen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis einzusetzen.

Das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz (TMMJV)  kann im Falle eines Ersuchens (2/3 Mehrheit) der HFK einen Aufenthalt aus humanitären Gründen gemäß § 23a Aufenthaltsgesetz erteilen. Die Härtefallkommission berät und entscheidet über Einzelfälle ausschließlich auf Antrag eines ihrer Mitglieder oder eines/einer Stellvertreter:in. Die Thüringer Härtefallkommission besteht aus dem nicht stimmberechtigten Vorsitzenden (Staatssekretär Sebastian von Ammon) und acht stimmberechtigten Mitgliedern.

Informationen zur Thüringer HFK


Flyer der HFK (in verschiedenen Sprachen eingestellt auf der Webseite der Beauftragten für Integration, Migration und Flüchtlinge)

Weitere Informationen