Wenn Asylsuchende in Deutschland ankommen, werden sie zunächst nach dem EASY-System [2] auf die Bundesländer verteilt. Die erste Zeit verbringen sie in den Landesaufnahmestellen eines Bundeslandes. Nachdem Asylgesetz kann diese Verweildauer bis zu 18 Monate betragen und in bestimmten gelagerten Fällen auch länger. In Thüringen befinden sich die Landesaufnahmestellen in Suhl und Eisenberg (Außenstelle). Die Aufenthaltsdauer beträgt hier mehrere Wochen und in Einzelfällen auch mehrere Monate. Danach werden die Asylsuchenden den Landkreisen und kreisfreien Städten zugewiesen [3]. Bei der Verteilung und Zuweisung auf die Bundesländer und Landkreise gibt es keinen Rechtsanspruch darauf, dass Wünsche und Bedarfe (Kontakte zu Freunden oder Bekannten in Deutschland) der Asylsuchenden berücksichtigt werden. Der Schutz der Kernfamilie muss aber gewährleistet werden.
Nach den gesetzlichen Vorgaben (§ [4] 53 AsylG [4] und § [5] [6]2 Abs. 4 ThürFlüAG [5] ) werden die Flüchtlinge in den Landkreisen/kreisfreien Städten in Sammelunterkünften oder Wohnungen untergebracht. Dies ist abhängig vom jeweiligen Landkreis oder der kreisfreien Stadt. Die Sozialämter sind zuständig für die Unterbringung und damit auch für die Anmietung von Wohnraum.
Nach der Thüringer Kostenerstattungsverordnung [7] (ThürFlüKEVO) erhalten die Landkreise/kreisfreien Städte vom Land pro aufgenommenem Flüchtling und Monat Pauschalen für die Unterbringung, für soziale Leistungen und Sozialbetreuung sowie Gelder für den Wachschutz. Kosten für die medizinischen Leistungen [8] werden im Rahmen der Gesundheitskarte finanziert. Laut der Thüringer GUSVO [9] gelten als Mindestwohnfläche für Flüchtlinge sechs Quadratmeter pro Person. Das heißt in einem 24 Quadratmeter großen Zimmer in einer Sammelunterkunft dürften vier Personen auch über lange Zeit untergebracht werden. Toiletten, Duschen und Küche werden oft von vielen geteilt. Inwieweit bei Sammelunterkünften und anderen Unterbringungen die Privatheit gewährt ist und entsprechend der grundrechtliche Schutz der Wohnung (Art. 13 GG) greift, beleuchtet eine Analyse des Deutschen Instituts für Menschenrechte [10] vom Oktober 2018.
[11] Der Flüchtlingsrat hat Menschen
in Sammellagern in ganz Thüringen besucht. Die Berichte
der einzelnen Besuche aus den Jahren 2016 und 2017 finden Sie in
unserem "Lagertour"- Blog [11].
Mehrsprachige Broschüre von Lagerwatch Thüringen [12] zu Rechten:
Kenne deine Rechte. [13] Unabhängige Informationen gegen Angst und Isolation
Know your rights. [14] Independent information against fear and isolation
اعرف حقوقك! [15]
Connais tes droits. [16] Informations indépendantes contre la peur et l’isolement
Знай свои права. [17] Независимая информация, которая поможет тебе преодолеть страх и изоляцию
Stand März 2023