Der Antrag fordert die Bundesregierung auf, nach der Rücknahme des deutschen Vorbehalts gegen die UN-Kinderrechtskonvention nun auch die bundesrechtlichen Konsequenzen durch Gesetzesanpassungen insbesondere im Aufenthalts- und Asylverfahrensgesetz zu ziehen und einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Dies betrifft insbesondere die Frage der Handlungsfähigkeit von 16-18-jährigen minderjährigen Flüchtlinge.
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