Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus in Deutschland haben aus rechtlicher Sicht nach
Asylbewerberleistungsgesetz Anspruch auf medizinische Behandlung bei akuten oder
schmerzhaften Krankheiten. Um dieses Recht geltend machen zu können, müssen sie sich allerdings an das Sozialamt wenden. Das Sozialamt als öffentliche Behörde wiederum ist gesetzlich zu einer Weitergabe der Daten an die Ausländerbehörde verpflichtet (§87 Aufenthaltsgesetz), womit eine Abschiebung droht. Mit dieser Datenübermittlungspflicht hat Deutschland eine der restriktivsten Regelungen für die medizinische Versorgung von Illegalisierten in ganz Europa.
Die berechtigte Angst vor Abschiebung führt dazu, dass Krankheiten nicht oder zu spät erkannt werden und oft nicht adäquat oder sogar gar nicht mehr behandelt werden können.
Zu spät therapierte Erkrankungen können zu sehr kostenintensiven Notfallbehandlungen im
Krankenhaus führen und schwerwiegende gesundheitliche Folgen für die Patientinnen und
Patienten haben. Auch Schwangerschaften werden nicht medizinisch betreut, was zu einem hohen Risiko für das Leben von Mutter und Kind führt.
Deshalb haben sich vor 15 Jahren die ersten MediNetze und Medibüros mit dem Ziel gegründet, anonym und kostenlos medizinische Hilfe an Illegalisierte zu vermitteln. Mittlerweile gibt es über das gesamte Bundesgebiet verteilt über 20 solcher unabhängiger Netzwerke aus Freiwilligen, Ärztinnen und Ärzten und Angehörigen anderer medizinischer Berufe, die sich bemühen, wenigstens eine Minimalversorgung der Betroffenen zu gewährleisten.
Inhalt der kritischen Diskussionen auf dem Bundestreffen waren die Verbesserung des Zugangs zu gesundheitlichen Leistungen für Illegalisierte, die Verbesserung der defizitären
Gesundheitsversorgung von hier lebenden, nicht krankenversicherten Neu-EU-Mitgliedern, sowie die Intensivierung einer bundesweiten Vernetzung der Medibüros und MediNetze.
Eine Inanspruchnahme der Leistungen des Gesundheitswesens darf nie zur Abschiebung führen.
Seit September 2009 existiert eine Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz, die die Weitergabe von personenbezogenen Daten an die Ausländerbehörden durch medizinisches Personal, aber auch durch Verwaltung und öffentliche Stellen wie das Sozialamt im Sinne des verlängerten Geheimnisschutzes verbietet. Da diese Vorschrift bisher uneinheitlich berücksichtigt wird, fordern die Medibüros und MediNetze ihre bundesweite Umsetzung.
Die Regelversorgung ist dadurch jedoch noch nicht gewährleistet. Deswegen fordern die Medibüros und MediNetze die Abschaffung des §87 Aufenthaltsgesetz auf Bundesebene, sowie die Abschaffung der Einschränkung von Gesundheitsleistungen wie sie das
Asylbewerberleistungsgesetz beinhaltet.
Bis zur Umsetzung dieser Forderung setzen sich Medibüros und MediNetze für die Einführung eines Anonymen Krankenscheins auf kommunaler und Länderebene ein, um faktisch das Menschenrecht auf Gesundheit in Deutschland für alle mit und ohne legalen Aufenthaltsstatus zu gewährleisten.
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