26. November 2014
Mutter in Haft, Kinder im Heim, Familie getrennt Abschiebung um jeden Preis in Neustadt/ Orla

„Wir sind entsetzt über die Abschiebepraxis im Saale-Orla-Kreis, die eine alleinstehende Frau von ihren 4 Kindern vergangene Woche, am 20.11.2014, getrennt hat“, so Ellen Könneker vom Flüchtlingsrat Thüringen e.V.. Die Mutter  wurde in Abschiebehaft ins brandenburgische Eisenhüttenstadt gebracht, die Kinder im Alter zwischen 4 und 14 Jahren ins Kinder- und Jugendheim nach Ranis und der 18-jährige Sohn wurde von der Familie getrennt und allein nach Polen abgeschoben. „Stärker kann man kaum Kinder- und Familienrechte mit Füßen treten“, so Könneker weiter.

Auf Nachfrage des Flüchtlingsrates wurde mitgeteilt, dass die Mutter gestern als haftunfähig entlassen wurde und zurück nach Neutstadt/ Orla gebracht wird. „Wir verlangen von allen beteiligten Behörden - der Ausländerbehörde in Schleiz, dem Thüringer Landesverwaltungsamt, dem Thüringer Innenministerium, dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Hermsdorf und dem Haftrichter, der eine solche Inhaftierung ermöglicht hat – eine sofortige Auf-klärung dieses Vorgangs und die unverzügliche Abstellung einer solchen Praxis in Thüringen! Weiterhin fordern wir die sofortige Rückführung des Bruders zu seinen Geschwistern und der Mutter nach Deutschland, die Beachtung und Würdigung des offenbar schlechten Gesundheitszustandes der Mutter durch das zuständige Gesundheitsamt und weiterer Behörden und die Überprüfung dieser eklatant gegen das Kindeswohl verstoßenden Maßnahmen durch das zuständige Jugendamt.“

Obwohl das „Kindeswohl“ laut Gesetz keine Grenzen kennt und sich nicht am Aufenthaltsstatus oder an der Herkunft ableitet, enden Kinderrechte auch in Thüringen immer wieder, wenn es um den Vollzug des Ausländerrechtes geht. Dabei heißt es im §1 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes: „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.“ Im Fall der betroffenen Mutter und ihrer Kinder hat aber die „staatliche Gemeinschaft“ nicht gewacht, sondern entrissen und getrennt. Die Folgen dieses traumatisierenden Handelns für Kinder und Mutter wurden mit einkalkuliert zum Zweck der Organisation der Abschiebung. Dabei wurde in massivster Weise die psychische Gesundheit jedes einzelnen Familienmitglieds gefährdet. Das darf kein Staat!