13. Januar 2016
Integration durch Zwang zum Wohnsitz?

Flüchtlingsrat wirft SPD-Chef Bausewein politischen Aktionismus und die Aushöhlung von Menschen- und Flüchtlingsrechten vor

Die Forderung von Thüringens SPD-Chef Bausewein in Anlehnung an die Bundes-SPD nach einer Wohnsitzauflage für anerkannte Flüchtlingen kritisiert der Flüchtlingsrat Thüringen aufs Schärfste. „Der staatliche Zwang, an einem bestimmten Ort seinen Wohnsitz nehmen zu müssen, steht in keinem logischen Zusammenhang zu einem gelungenen Ankommen in der Gesellschaft. Dies kann nur durch gelungene Aufnahmekonzepte erreicht werden. Repression und Bevormundung wird als wiederentdecktes Ziel hofiert, wo inhaltliche Konzepte nötig wären." so Ellen Könneker vom Flüchtlingsrat Thüringen.

Die Einschränkung der Freizügigkeit für anerkannte Flüchtlinge stellt einen erneuten massiven Angriff auf verankerte Menschen- und Flüchtlingsrechte durch den SPD-Vorsitzenden Bausewein dar. „Die Handlungsfähigkeit des Staates zeichnet sich nicht durch die stetige Einschränkung von Menschen- und Flüchtlingsrechten aus und auch nicht durch politischen Aktionismus“ so Könneker weiter.

Gerade weil wir uns in Deutschland den Menschenrechten verpflichtet fühlen und allen Menschen, auch den Flüchtlingen, eine Orientierung an Menschenrechten abverlangen, müssen wir sie auch beachten.

Wohnsitzauflage und Residenzpflicht werden in der öffentlichen Debatte oft vermischt. Beide unterscheiden sich massiv, haben aber gemeinsam, dass sie weder für Asylsuchende noch für anerkannte Flüchtlinge zur einer Verbesserung der „Integration“ führen. Die Wohnsitzauflage meint die Verpflichtung an einem bestimmten Wohnort zu wohnen. Die Residenzpflicht meint die Bewegungsfreiheit, die lange Zeit auf einen Landkreis oder ein Bundesland eingeschränkt war. Auch die SPD in Thüringen hatte sich stark für deren Abschaffung gemacht.