10. August 2017
Abschiebung eines Azubis: Minister Lauinger trifft Fehleinschätzungen

Ministerium und Ausländerbehörde Erfurt - Widersprüche und offene Fragen im Fall vom abgeschobenen Azubi Herr S.


Der Thüringer Minister für Migration, Justiz und Verbraucherschutz Dieter Lauinger äußerte sich am 9. August zum Fall des abgeschobenen Auszubildenden Herrn S. und trägt dabei durch falsche Aussagen nicht zur Klärung des Sachverhalts bei.
Der Flüchtlingsrat Thüringen e.V. stellt klar, dass es keine generellen Arbeitsverbote für Flüchtlinge aus dem Kosovo gibt. Die Regelung zum Arbeitsverbot greift nur für Menschen aus sogenannten „sicheren“ Herkunftsländern, wenn diese nach dem 31.08.2015 einen ersten Asylantrag gestellt haben. Christiane Welker vom Flüchtlingsrat Thüringen sagt dazu: „Herr S. durfte arbeiten, da er seinen Asylantrag vor August 2015 gestellt hatte. Genau das bestätigte die Ausländerbehörde Erfurt, indem sie eine Arbeitserlaubnis vergab.“
Der Flüchtlingsrat Thüringen e.V., die Gewerkschaft Verdi und das Institut für Berufsbildung und Sozialmanagement (IBS gGmbH) bewerten die Abschiebung des Auszubildenden als unrechtmäßig. Christiane Welker vom Flüchtlingsrat sagt dazu: „Die veranlasste fachaufsichtliche Prüfung des TMMJV ist äußerst fragwürdig.  Aussagen und auch Daten widersprechen sich – so gibt das Ministerium andere Gründe für die angeblich rechtmäßige Abschiebung an, als die Ausländerbehörde Erfurt in ihrem offiziellen Bescheid. Ausländerbehörde und Ministerium sind sich darüber hinaus auch uneins, ob Herr S. überhaupt hätte arbeiten dürfen. Auch unsere Korrespondenz mit dem Ministerium brachte keine Klarheit. Hier stimmt so einiges nicht.“ Darüber hinaus gab Minister Lauinger an, dass Herr S. nach 4 Wochen wieder nach Deutschland einreisen dürfe. Auch diese Aussage ist falsch. „Entgegen der Aussage von Minister Lauinger, darf Herr S. für zweieinhalb Jahre nicht nach Deutschland einreisen. Flüchtlingsrat Thüringen e.V. und IBS gGmbH fordern Minister Lauinger auf, die Widersprüche aufzuklären. Herr S. muss sofort wieder einreisen dürfen, um seine Ausbildung antreten zu können.